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Elterngeld-Lexikon: Alle Begriffe von A bis Z

Bemessungszeitraum, sonstige Bezüge, Partnermonate — im Elterngeldrecht steckt viel Fachsprache, und hinter fast jedem Begriff eine Regel, die bares Geld wert sein kann. Hier erklären wir die 38 wichtigsten Begriffe kurz und präzise: mit der jeweiligen Gesetzesstelle und dem Link zur Seite, die das Thema vertieft.

A

Antragsfrist

§ 7 BEEG

Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Antragseingang gezahlt. Wer den Antrag erst im 5. Lebensmonat stellt, verliert den 1. Lebensmonat unwiederbringlich. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden — die Unterlagen lassen sich aber komplett vorbereiten. Elterngeld beantragen: Schritt für Schritt →

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

§ 20 MuSchG

Während der Mutterschutzfristen zahlt die Krankenkasse maximal 13 € Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt die Differenz zum bisherigen durchschnittlichen Nettolohn auf. Beide Zahlungen zusammen ersetzen das Gehalt in den Schutzfristen — und werden auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Mutterschaftsgeld & Elterngeld →

Ausklammerung

§ 2b Abs. 1 BEEG

Bestimmte Monate werden aus dem 12-monatigen Bemessungszeitraum herausgenommen und durch weiter zurückliegende Monate ersetzt: Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind, Mutterschutzmonate und Monate mit schwangerschaftsbedingter Krankheit. So drücken einkommensschwache Monate den Elterngeld-Anspruch nicht — besonders wichtig beim zweiten Kind. Elterngeld beim zweiten Kind →

B

Basiselterngeld

§ 2 BEEG

Die Standard-Variante des Elterngeldes: 65–67 % des früheren Nettoeinkommens, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Lebensmonat. Ein Paar kann bis zu 14 Monate beziehen (12 + 2 Partnermonate), ein Elternteil allein maximal 12. Basiselterngeld ist nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate möglich. Elterngeld 2026: Anspruch & Höhe →

BEEG

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz — die Rechtsgrundlage für Elterngeld und Elternzeit. Es regelt Anspruch, Höhe und Bezugsdauer des Elterngeldes (§§ 1–14) sowie den Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber (§§ 15–21). Alle §-Angaben in diesem Lexikon ohne Gesetzeszusatz beziehen sich auf das BEEG. Unsere Methodik & Rechtsquellen →

Bemessungszeitraum

§ 2b BEEG

Der Zeitraum, aus dem das maßgebliche Einkommen berechnet wird. Bei Angestellten: die 12 Kalendermonate vor dem Monat des Mutterschutzbeginns (Mutter) bzw. vor dem Geburtsmonat (anderer Elternteil). Bei Selbstständigen und Mischeinkünften: der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt. So rechnen wir: Methodik →

Bezugszeitraum

§ 4 BEEG

Die Lebensmonate des Kindes, in denen tatsächlich Elterngeld fließt. Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten; ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können auch danach liegen, solange ab dem 15. Lebensmonat lückenlos weiterbezogen wird. Die Monate müssen im Antrag festgelegt werden, lassen sich aber unter Bedingungen ändern. Monate optimal aufteilen →

E

Einkommensgrenze

§ 1 Abs. 8 BEEG

Wer im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt mehr als 175.000 € zu versteuerndes Einkommen hatte, hat keinen Elterngeld-Anspruch (Geburten ab 1. April 2025; Paare und Alleinerziehende gleichermaßen). Die Grenze wirkt als Alles-oder-nichts-Schwelle — schon 1 € darüber lässt den Anspruch komplett entfallen. Einkommensgrenze im Detail →

Elterngeldstelle

Die Behörde, die den Antrag bearbeitet und auszahlt. Welche Stelle zuständig ist, regelt jedes Bundesland selbst: mal zentral (z. B. ZBFS in Bayern, L-Bank in Baden-Württemberg), mal kommunal bei Kreisen und Städten (z. B. NRW). Zuständig ist die Stelle am Wohnsitz des Kindes. Elterngeldstelle per PLZ finden →

ElterngeldPlus

§ 4a BEEG

Die Streck-Variante: halber Monatsbetrag (mindestens 150 €, höchstens 900 €), dafür doppelt so viele Monate. Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate. Besonders lohnend bei Teilzeitarbeit im Bezug, weil der Anrechnungs-Nachteil dann oft geringer ausfällt als beim Basiselterngeld. ElterngeldPlus-Rechner →

Elternzeit

§§ 15 ff. BEEG

Nicht dasselbe wie Elterngeld! Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf unbezahlte Freistellung — bis zu 3 Jahre pro Elternteil und Kind. Sie muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden (für Zeiträume ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen). Elterngeld ist die Geldleistung des Staates; beides läuft rechtlich getrennt. Fristen berechnen (inkl. Elternzeit) →

Ersatzrate

§ 2 BEEG

Der Prozentsatz des wegfallenden Nettoeinkommens, den das Elterngeld ersetzt. Grundsatz: 65 % ab 1.240 € Netto, 67 % zwischen 1.000 und 1.200 €. Bei niedrigeren Einkommen steigt die Rate schrittweise — um 0,1 Prozentpunkte je 2 € unter 1.000 € — auf bis zu 100 %. Geringverdienende bekommen also anteilig am meisten ersetzt. Berechnung im Detail →

F

Frühgeburtenmonate

§ 4 Abs. 5 BEEG

Kommt das Kind deutlich vor dem errechneten Termin, gibt es zusätzliche Basiselterngeld-Monate: 1 Extra-Monat bei Geburt mindestens 6 Wochen zu früh, 2 Monate ab 8 Wochen, 3 ab 12 Wochen und 4 Extra-Monate ab 16 Wochen. Auch der Mutterschutz verlängert sich bei Frühgeburten. Mutterschutz-Rechner →

G

Geschwisterbonus

§ 2a BEEG

Lebt im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei Kinder unter 6), erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens aber um 75 € pro Monat (ElterngeldPlus: 37,50 €). Der Bonus endet mit dem Monat, in dem das Geschwisterkind die Altersgrenze erreicht. Elterngeld beim zweiten Kind →

H

Höchstbetrag

§ 2 Abs. 1 BEEG

Mehr als 1.800 € Basiselterngeld (bzw. 900 € ElterngeldPlus) pro Monat gibt es nicht — unabhängig davon, wie hoch das frühere Einkommen war. Der Höchstsatz wird ab etwa 2.770 € BEEG-Netto erreicht. Er ist seit Einführung des Elterngeldes 2007 unverändert; die geplante Reform würde ihn auf 1.900 € anheben. Höchstsatz: Wer ihn bekommt →

K

Kündigungsschutz

§ 17 MuSchG / § 18 BEEG

Zweifach geregelt: Während Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt gilt der Mutterschutz-Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG). In der Elternzeit greift § 18 BEEG — ab der Anmeldung, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wer die Elternzeit zu früh anmeldet, verschenkt Schutzzeit. Schutzfristen berechnen →

L

Lebensmonat

Elterngeld wird nicht pro Kalendermonat gezahlt, sondern pro Lebensmonat des Kindes: Geburt am 12. März → 1. Lebensmonat vom 12. März bis 11. April. Alle Fristen, Bezugsmonate und Anrechnungen laufen in diesem Raster. Auch die Überweisung kommt in der Regel kurz nach dem Lebensmonats-Stichtag, nicht zum Monatsersten. Auszahlungstermine & Wartezeit →

M

Mehrlingszuschlag

§ 2a Abs. 4 BEEG

Bei Zwillingen, Drillingen usw. erhöht sich das Elterngeld um 300 € Basiselterngeld (bzw. 150 € ElterngeldPlus) für jedes weitere Mehrlingskind. Wichtig: Es gibt nur einen Elterngeld-Anspruch pro Geburt — Zwillinge verdoppeln das Elterngeld also nicht, sondern bringen den Zuschlag. Mehrlings-Szenario durchrechnen →

Mindestbetrag

§ 2 Abs. 4 BEEG

300 € Basiselterngeld (150 € ElterngeldPlus) pro Monat bekommt jeder Berechtigte — auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen, etwa Studierende oder Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Der Mindestbetrag wird nicht auf Bürgergeld angerechnet, wenn vor der Geburt Erwerbseinkommen vorlag (Elterngeldfreibetrag). Anspruch & Grundlagen →

Minijob

Einkünfte aus einem Minijob zählen doppelt: Im Bemessungszeitraum erhöhen sie das Elterngeld (alle Erwerbseinkünfte werden berücksichtigt, auch geringfügige). Im Bezug werden sie dagegen als Nebeneinkommen angerechnet und mindern die Zahlung. Ein Minijob während des Bezugs zählt zudem auf die 32-Stunden-Grenze. Elterngeld & Minijob im Detail →

Mischeinkünfte

§ 2b Abs. 3 BEEG

Wer neben der Anstellung auch selbstständige Einkünfte hat (z. B. ein Kleingewerbe), gilt elterngeldrechtlich als Mischfall: Der Bemessungszeitraum ist dann der letzte steuerliche Veranlagungszeitraum — nicht die letzten 12 Monatsabrechnungen. Das kann das Elterngeld deutlich verändern, selbst wenn die Selbstständigkeit kaum Gewinn brachte. Selbstständige & Mischeinkünfte →

Mutterschaftsgeld

§ 19 MuSchG / § 3 BEEG

Leistung der Krankenkasse während der Mutterschutzfristen: gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 € pro Kalendertag plus Arbeitgeberzuschuss; privat oder familienversicherte Mütter einmalig maximal 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Mutterschaftsgeld wird taggenau auf das Elterngeld angerechnet — Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld gelten als verbrauchte Basismonate der Mutter. Anrechnung verstehen →

Mutterschutzfrist

§ 3 MuSchG

Beschäftigungsverbot rund um die Geburt: 6 Wochen vor dem errechneten Termin bis 8 Wochen danach — bei Frühgeburten, Mehrlingen oder einer Behinderung des Kindes (auf Antrag) 12 Wochen. Kommt das Kind früher, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die vorne verlorenen Tage. Mutterschutz-Rechner →

N

Netto nach BEEG (Elterngeld-Netto)

§§ 2c–2f BEEG

Das Elterngeld rechnet nicht mit dem Netto von der Gehaltsabrechnung, sondern mit einem pauschalierten Netto: Brutto minus Steuern nach Programmablaufplan, minus Sozialabgaben-Pauschalen (9 % Kranken-/Pflege-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung), minus 1/12 der Werbungskostenpauschale. Das BEEG-Netto weicht daher fast immer vom echten Netto ab. Berechnungs-Methodik →

Nebeneinkommen im Bezug

§ 2 Abs. 3 BEEG

Wer während des Elterngeldbezugs arbeitet, bekommt die Ersatzrate auf die Differenz: (Netto vorher − Netto im Bezug) × 65–67 %. Das Elterngeld sinkt also, fällt aber nicht weg. Bei ElterngeldPlus wirkt sich Teilzeiteinkommen oft gar nicht mindernd aus, weil ohnehin nur der halbe Betrag gezahlt wird. Nebenverdienst & Anrechnung →

P

PAP (Programmablaufplan)

§ 2e BEEG

Der amtliche Rechenweg des Bundesfinanzministeriums für den Lohnsteuerabzug. Die Elterngeldstelle ermittelt die Steuer-Abzüge damit pauschal — maßgeblich ist der PAP des Kalenderjahres vor der Geburt (Geburt 2026 → PAP 2025). Deshalb können sich Elterngeldbescheid und tatsächliche Steuerlast unterscheiden. Wie wir mit dem PAP rechnen →

Partnermonate

§ 4 Abs. 4 BEEG

Die 2 zusätzlichen Basiselterngeld-Monate, die ein Paar nur bekommt, wenn auch der zweite Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht und dabei Einkommen wegfällt. So werden aus 12 maximal 14 Monate. Umgangssprachlich oft „Vätermonate" genannt, rechtlich aber geschlechtsneutral. Aufteilung planen →

Partnerschaftsbonus

§ 4b BEEG

Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche, erhalten beide für 2 bis 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate zusätzliche ElterngeldPlus-Monate — on top auf das normale Kontingent. Die Stundengrenzen müssen in jedem Bonusmonat eingehalten werden, sonst droht Rückforderung. Partnerschaftsbonus: Regeln & Fehler →

Progressionsvorbehalt

§ 32b EStG

Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Es wird dem zu versteuernden Einkommen fiktiv zugerechnet, daraus der Steuersatz ermittelt und dieser dann nur auf das echte Einkommen angewendet. Folge: oft eine Steuernachzahlung im Jahr nach dem Bezug. Ab 410 € Elterngeld im Jahr ist die Steuererklärung Pflicht. Elterngeld in der Steuererklärung →

S

Sonstige Bezüge

§ 2c Abs. 1 BEEG

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder Abfindungen zählen nicht zum Elterngeld-relevanten Einkommen — maßgeblich ist, dass sie im Lohnsteuerabzug als „sonstiger Bezug" behandelt wurden. Ein hohes 13. Gehalt im Bemessungszeitraum erhöht das Elterngeld also nicht. Typische Fehler vermeiden →

Selbstständige

§ 2d BEEG

Für Selbstständige zählt der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt — nicht die Einnahmen der letzten 12 Monate. Abgezogen werden pauschalierte Steuern; Gestaltungsspielraum entsteht vor allem über den Zeitpunkt von Rechnungen und Investitionen im Jahr vor der Geburt. Elterngeld für Selbstständige →

Steuerklassenwechsel

§ 2c Abs. 3 BEEG

Das Elterngeld rechnet mit der Steuerklasse, die in der Mehrzahl der 12 Bemessungsmonate galt — also mindestens 7 Monate. Ein rechtzeitiger Wechsel in Klasse III kann das Elterngeld des wechselnden Elternteils um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen. Zu später Wechsel = kein Effekt. Wechsel-Stichtag berechnen →

T

Teilzeit im Elterngeldbezug

§ 1 Abs. 6 BEEG

Während des Elterngeldbezugs darf gearbeitet werden — aber höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch für diesen Monat komplett. Das Einkommen wird angerechnet; in Kombination mit ElterngeldPlus ist Teilzeit meist die wirtschaftlich beste Variante. Teilzeit & Elterngeld →

V

Veranlagungszeitraum

Das Steuerjahr, für das ein Steuerbescheid ergeht. Beim Elterngeld doppelt relevant: als Bemessungszeitraum für Selbstständige und Mischfälle (letzter abgeschlossener Zeitraum vor der Geburt) und als Referenz für die Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen. Bemessung bei Selbstständigen →

Vätermonate

Umgangssprachlicher Begriff für die Partnermonate — die 2 Zusatzmonate, die es nur gibt, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen. Rechtlich sind sie nicht an den Vater gebunden; jede Aufteilung zwischen den Elternteilen ist möglich. Die geplante Elterngeld-Reform würde daraus 3 fest reservierte Monate je Elternteil machen. Reform: Was geplant ist →

W

Werbungskostenpauschale

§ 2c Abs. 1 BEEG

Vom Brutto der Angestellten zieht die Elterngeldstelle ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab — bei 1.230 € pro Jahr also 102,50 € pro Monat. Der Abzug erfolgt immer pauschal; tatsächlich höhere oder niedrigere Werbungskosten spielen beim Elterngeld keine Rolle. Alle Rechenschritte →

Z

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Die steuerliche Größe, auf die sich die Elterngeld-Einkommensgrenze bezieht: Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge — steht im Steuerbescheid. Das zvE liegt deutlich unter dem Brutto; ein Paar mit 200.000 € Brutto kann unter der 175.000-€-Grenze liegen. Einkommensgrenze prüfen →

Zwillinge & Mehrlinge

§ 1 Abs. 1 BEEG

Pro Geburt gibt es einen Elterngeld-Anspruch — auch bei Zwillingen. Statt doppeltem Elterngeld erhalten Mehrlingseltern den Mehrlingszuschlag von 300 € je weiterem Kind. Zusätzlich gilt die verlängerte Mutterschutzfrist von 12 Wochen nach der Geburt, und im Planner lassen sich Mehrlinge als eigenes Szenario rechnen. Mehrlings-Szenario planen →

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