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Elterngeld-Reform: Kürzung auf 12 Monate — was jetzt geplant ist

10. Juli 2026
7 Min.

Das Elterngeld steht vor der größten Reform seit seiner Einführung 2007: Ein Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium sieht vor, die maximale Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate zu kürzen — im Gegenzug sollen die Beträge erstmals steigen. Hier lest ihr, was konkret geplant ist, wie der Zeitplan aussieht und warum die allermeisten Familien, die jetzt planen, davon nicht betroffen sind.

Das Wichtigste zuerst: Die Reform ist nicht beschlossen — und selbst nach dem Entwurf würden die neuen Regeln erst für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Für alle Geburten bis dahin bleibt alles beim Alten: bis zu 14 Monate, 300–1.800 € pro Monat.

Was die Reform vorsieht — der Überblick

Familienministerin Karin Prien hat Anfang Juli 2026 einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Die Eckpunkte im Vergleich zur heutigen Rechtslage:

 HeuteGeplant (Entwurf)
Maximale Bezugsdauer (Paar)14 Monate12 Monate
Aufteilung12 Monate frei + 2 Partnermonateje 3 Monate pro Elternteil reserviert + 6 flexibel
Mindestbetrag300 €330 €
Höchstbetrag (Basiselterngeld)1.800 €1.900 €
Alleinerziehendebis zu 14 Monatebis zu 12 Monate
ElterngeldPlusverdoppelt die Monate bei halbem Betragbleibt erhalten

Wichtig bei allen Angaben: Es handelt sich um einen Referentenentwurf. Er muss noch durch das Bundeskabinett und anschließend durch den Bundestag — an beiden Stationen können sich Details ändern. In einer früheren Fassung waren etwa noch vier reservierte Monate pro Elternteil im Gespräch, auch ein Modell mit verpflichtender 7/7-Aufteilung wurde diskutiert.

Der Stichtag: Geburten ab 1. November 2027

Nach dem Entwurf sollen die neuen Regeln für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Das bedeutet im Umkehrschluss:

  • Geburt bis 31. Oktober 2027: Es gelten die heutigen Regeln — unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wird oder wie lange der Bezug läuft.
  • Laufender Bezug: Wer bereits Elterngeld bekommt, ist von der Reform in keinem Fall betroffen.
  • Geburt ab 1. November 2027: Nur hier würden — wenn die Reform so beschlossen wird — die neuen Regeln greifen.

Wer jetzt schwanger ist oder die Familienplanung für 2026/2027 konkretisiert, kann also mit der aktuellen Rechtslage planen. Wie ihr die 14 Monate optimal aufteilt, zeigt unser Artikel Elterngeld-Aufteilung: Welche Monats-Kombination passt zu euch?

Die neue Aufteilung: 3 + 3 + 6 statt 12 + 2

Heute gilt: Ein Paar bekommt 12 Monate Basiselterngeld, plus 2 zusätzliche Partnermonate, wenn auch der zweite Elternteil mindestens 2 Monate übernimmt. Ein Elternteil allein kann also bis zu 12 Monate beziehen.

Der Entwurf dreht diese Logik deutlich stärker in Richtung partnerschaftlicher Aufteilung: Von den künftig 12 Monaten wären je 3 Monate fest für jeden Elternteil reserviert, die übrigen 6 Monate frei verteilbar. Die vollen 12 Monate gibt es nach den bisher bekannten Informationen nur, wenn beide Elternteile jeweils mindestens 3 Monate übernehmen.

Das hätte spürbare Folgen für Paare, bei denen bisher nur ein Elternteil Elterngeld bezieht: Statt heute 12 Monaten stünden dann nach der Logik des Entwurfs nur noch 9 Monate zur Verfügung (3 reservierte + 6 flexible) — die 3 Monate des anderen Elternteils würden verfallen. Die „Vätermonate" steigen damit faktisch von 2 auf 3.

Politischer Hintergrund ist der Koalitionsvertrag von 2025: Union und SPD hatten vereinbart, das Elterngeld weiterzuentwickeln und stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit zu setzen — insbesondere für eine höhere Väterbeteiligung.

Höhere Beträge: 330 bis 1.900 Euro

Als Ausgleich für die kürzere Bezugsdauer sollen die Beträge erstmals seit Einführung des Elterngeldes 2007 steigen: der Mindestbetrag von 300 auf 330 €, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 €.

Zur Einordnung: Die Anhebung um 100 € beim Höchstbetrag gleicht die zwei wegfallenden Monate für die meisten Familien nicht aus. Ein Paar am Höchstsatz verlöre durch die Kürzung bis zu 3.600 € (2 × 1.800 €), gewönne durch die Erhöhung aber nur 1.200 € (12 × 100 €) zurück. Die Ersatzrate von 65–67 % des Nettoeinkommens soll nach bisherigem Stand unverändert bleiben — wie sie funktioniert, erklärt unsere Methodik-Seite.

Was der Entwurf für Alleinerziehende bedeutet

Alleinerziehende können heute bis zu 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen. Nach dem Entwurf wären es künftig bis zu 12 Monate in voller Höhe — auch für sie also eine Kürzung um zwei Monate, allerdings ohne die Partner-Bedingung, die für Paare gelten würde.

Was bleibt — und was noch offen ist

  • ElterngeldPlus bleibt: Die Möglichkeit, die Bezugsdauer bei halbiertem Monatsbetrag zu strecken (besonders sinnvoll bei Teilzeit), soll erhalten bleiben.
  • Partnerschaftsbonus: Ob und in welcher Form die Bonusmonate für parallele Teilzeit bestehen bleiben, ist aus den bisher bekannten Informationen nicht abschließend ersichtlich.
  • Berechnung und Einkommensgrenze: Änderungen an der Berechnungsmethode oder der Einkommensgrenze von 175.000 € sind bisher nicht Teil der öffentlich bekannten Eckpunkte.

Warum wird überhaupt gekürzt?

Der unmittelbare Anlass ist der Bundeshaushalt: Das Familienministerium muss im kommenden Jahr rund 500 Millionen Euro einsparen, und das Elterngeld ist mit Abstand der größte Ausgabenposten des Ministeriums. Die Reform verbindet dieses Sparziel mit dem familienpolitischen Ziel aus dem Koalitionsvertrag, Väter stärker in die Elternzeit zu holen.

Entsprechend kontrovers wird der Entwurf diskutiert: Familienverbände kritisieren die Kürzung als Belastung junger Familien, Befürworter verweisen auf die gerechtere Aufteilung der Betreuungszeit und die erstmals steigenden Beträge. Wie die Abwägung ausgeht, entscheidet das parlamentarische Verfahren.

Was ihr jetzt konkret tun solltet

  • Geburt bis Oktober 2027 (erwartet): Plant ganz normal nach der aktuellen Rechtslage — 14 Monate, 300–1.800 €, alle heutigen Gestaltungsmöglichkeiten. Unser Elterngeld-Planer rechnet damit und findet die für euch beste Aufteilung.
  • Kinderwunsch mit Geburt ab Ende 2027: Behaltet das Gesetzgebungsverfahren im Blick — verlässlich planen lässt sich erst, wenn das Gesetz beschlossen ist. Wir aktualisieren diesen Artikel bei jedem relevanten Schritt (Kabinettsbeschluss, Bundestagsberatung, Verkündung).
  • Unabhängig von der Reform: Die wichtigsten Stellschrauben — rechtzeitiger Steuerklassenwechsel (mindestens 7 Monate vor Mutterschutzbeginn) und früher Antrag (rückwirkend maximal 3 Lebensmonate) — gelten heute wie nach jeder Reform.

Häufige Fragen

Elterngeld nach aktueller Rechtslage berechnen

Für alle Geburten bis Oktober 2027 gelten die heutigen Regeln — unser Planner rechnet damit und findet die beste Aufteilung für euch.

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