Mutterschutz-Rechner 2026
Beginn, Ende & alle Fristen
Gebt den errechneten Entbindungstermin ein — der Rechner zeigt euch Beginn und Ende des Mutterschutzes, den Kündigungsschutz und die Fristen, die direkt danach wichtig werden: Elternzeit-Anmeldung und Elterngeld-Antrag.
Steht im Mutterpass bzw. auf der ärztlichen Bescheinigung.
Nur ausfüllen, wenn das Kind schon geboren ist.
Verlängerte Schutzfrist (12 statt 8 Wochen nach der Geburt):
Gebt den errechneten Entbindungstermin ein — ihr seht sofort:
- ✓Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor dem ET)
- ✓Voraussichtliches Ende des Mutterschutzes
- ✓Ob 8 oder 12 Wochen nach der Geburt gelten
- ✓Bis wann der Kündigungsschutz läuft
- ✓Wann ihr die Elternzeit anmelden müsst
- ✓Bis wann der Elterngeld-Antrag gestellt sein sollte
Datenschutz-Hinweis: Eure Eingaben werden zur Berechnung genutzt und nicht an Behörden übermittelt. Die normale Berechnung läuft im Browser. Wenn ihr freiwillig Speicher- oder Teilen-Funktionen nutzt, werden nur die dafür erforderlichen Daten verarbeitet. Datenschutz
So werden die Mutterschutzfristen berechnet
Die Schutzfrist besteht aus zwei Teilen. Vor der Geburt: Sie beginnt 6 Wochen — also 42 Tage — vor dem errechneten Entbindungstermin (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Maßgeblich ist der Termin aus dem ärztlichen Zeugnis bzw. dem Mutterpass. Nach der Geburt: Sie dauert 8 Wochen ab dem Tag nach der Entbindung; der Geburtstag selbst zählt nicht mit.
Zusammen ergibt das im Normalfall 14 Wochen Schutzfrist. Der Arbeitgeber muss die Fristen von sich aus beachten, sobald er von der Schwangerschaft weiß — deshalb lohnt es sich, die Schwangerschaft mitzuteilen, sobald ihr euch damit wohlfühlt. Ab diesem Moment greifen auch Kündigungsschutz und die Schutzvorschriften am Arbeitsplatz.
Wann gelten 12 Wochen statt 8?
In drei Fällen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen:
- Mehrlingsgeburten — Zwillinge, Drillinge usw., automatisch.
- Medizinische Frühgeburten — wenn das Kind laut ärztlichem Zeugnis zu früh oder mit zu geringem Geburtsgewicht zur Welt kommt, automatisch.
- Behinderung des Kindes — wenn innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt ärztlich eine Behinderung festgestellt wird, auf Antrag der Mutter bei der Krankenkasse.
Was passiert bei früherer oder späterer Geburt?
Kaum ein Kind hält sich an den errechneten Termin — die Fristen verschieben sich dann so:
- Geburt vor dem ET: Die Tage der vorgeburtlichen Frist, die ihr nicht nutzen konntet, gehen nicht verloren. Sie werden an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt. Beispiel: Kommt das Kind 10 Tage zu früh, endet der Mutterschutz 8 Wochen plus 10 Tage nach der Geburt.
- Geburt nach dem ET: Die vorgeburtliche Frist läuft einfach bis zur tatsächlichen Entbindung weiter — und die 8 (oder 12) Wochen danach bleiben trotzdem in voller Länge bestehen. Der Mutterschutz wird insgesamt länger, nie kürzer.
Der Rechner oben berücksichtigt beides: Tragt nach der Geburt einfach den tatsächlichen Termin ein, und das Ende der Schutzfrist wird neu berechnet.
Arbeiten im Mutterschutz — was ist erlaubt?
Hier unterscheidet das Gesetz streng zwischen vor und nach der Geburt:
- Vor der Geburt: Ihr dürft in den 6 Wochen arbeiten — aber nur, wenn ihr euch ausdrücklich dazu bereit erklärt. Diese Erklärung könnt ihr jederzeit und ohne Begründung widerrufen. Der Arbeitgeber darf euch nicht dazu drängen.
- Nach der Geburt: Absolutes Beschäftigungsverbot. In den 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung dürft ihr auch dann nicht arbeiten, wenn ihr es selbst möchtet.
Mutterschaftsgeld: Was ihr im Mutterschutz bekommt
Während der Schutzfristen fließt kein normales Gehalt, sondern Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss:
- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt die Differenz zum bisherigen durchschnittlichen Nettolohn auf — unterm Strich kommt so ungefähr das gewohnte Netto heraus.
- Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen bekommen stattdessen einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeberzuschuss steht ihnen trotzdem zu.
- Selbständige fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz. Wer freiwillig gesetzlich mit Krankengeldanspruch versichert ist, erhält Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse.
Das Mutterschaftsgeld beantragt ihr bei eurer Krankenkasse — sie braucht dafür die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (ausgestellt frühestens 7 Wochen vor dem ET).
Die Brücke zum Elterngeld: Warum der Mutterschutz mitzählt
Für die Elterngeld-Planung ist der Mutterschutz doppelt wichtig — und beides wird oft übersehen:
Erstens: Lebensmonate, in denen der Mutter Mutterschaftsgeld zusteht, gelten als verbrauchte Basiselterngeld-Monate. Die ersten rund zwei Lebensmonate des Kindes sind für die Mutter damit automatisch belegt — das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, die Monate zählen aber voll auf ihr Kontingent. Wer 12 Monate Basiselterngeld plant, hat real also nur noch etwa 10 Monate „frei" zu verplanen.
Zweitens: Der Mutterschutzbeginn bestimmt den Bemessungszeitraum: Das Elterngeld wird aus den 12 Kalendermonaten vor dem Monat berechnet, in dem die Schutzfrist beginnt — nicht vor der Geburt. Alle Weichen, die das Elterngeld erhöhen sollen (etwa ein Steuerklassenwechsel), müssen deshalb deutlich vor dem Mutterschutz gestellt werden.
Mehr Details zur Anrechnung findet ihr im Artikel Mutterschaftsgeld und Elterngeld — und wie ihr die Monate nach dem Mutterschutz optimal aufteilt, zeigt euch der Elterngeld-Planner.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Das MuSchG gilt für alle Arbeitnehmerinnen — unabhängig von Teilzeit, Befristung oder Minijob. Seit 2018 sind auch Schülerinnen und Studentinnen bei verpflichtenden Veranstaltungen einbezogen. Nicht erfasst sind Selbständige und Organgeschäftsführerinnen; für Beamtinnen gelten eigene Mutterschutzverordnungen des Bundes bzw. der Länder mit vergleichbaren Fristen.
Grenzen des Rechners
Der Rechner wendet die gesetzlichen Fristen des § 3 MuSchG an und liefert eine verlässliche Orientierung für den Normalfall. Individuelle Beschäftigungsverbote (ärztlich oder betrieblich angeordnet), Sonderregeln für Beamtinnen oder Besonderheiten bei ruhenden Arbeitsverhältnissen bildet er nicht ab. Verbindliche Auskünfte geben eure Krankenkasse, die zuständige Aufsichtsbehörde und — für alles rund ums Elterngeld — die Elterngeldstelle.
Häufige Fragen zum Mutterschutz
Die wichtigsten Fragen zu Schutzfristen, Arbeiten im Mutterschutz und der Verbindung zum Elterngeld.