Methodik: So rechnet elterngeld-planung.de
Wir möchten nachvollziehbar machen, wie unsere Rechner zu ihren Ergebnissen kommen. Diese Seite erklärt die Berechnungslogik, die Annahmen dahinter, unsere Quellen — und ehrlich auch die Grenzen dessen, was ein Online-Rechner leisten kann.
Kurz gesagt: Wir bilden die pauschalierte Elterngeldberechnung der Elterngeldstellen nach. Ein verbindlicher Bescheid kommt immer von der Behörde.
Die Berechnung in vier Schritten
Unser Elterngeld-Rechner und der Planner durchlaufen dieselbe Kette, die auch eine Elterngeldstelle bei der Bewilligung nutzt — vom Bruttoeinkommen bis zur fertigen Monatsaufteilung.
Brutto → BEEG-Netto
Aus dem angegebenen Bruttoeinkommen ermitteln wir das maßgebliche „BEEG-Netto" — nicht das Netto vom Gehaltszettel. Grundlage ist die pauschalierte Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, abzüglich pauschaler Sozialabgaben (§2e und §2f BEEG).
BEEG-Netto → Elterngeld
Auf das BEEG-Netto wird die Ersatzrate angewendet. Sie liegt regulär bei 65 %, steigt bei niedrigen Einkommen stufenweise bis 100 % und ist auf 1.800 € Basiselterngeld pro Monat gedeckelt (Minimum 300 €). Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen on top.
Monatspläne generieren
Aus euren Eckdaten erzeugt der Planner zahlreiche mögliche Aufteilungen über die Bezugsmonate — Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Kombinationen daraus.
Bewerten & prüfen
Die Varianten werden nach euren Prioritäten (z. B. maximale Gesamtsumme, längste Bezugsdauer, Partnermonate) sortiert und gegen die gesetzlichen Regeln validiert — etwa die Bedingungen des Partnerschaftsbonus oder die Bezugszeiträume.
Was ist das „BEEG-Netto" — und warum nicht das Netto vom Gehaltszettel?
Das Elterngeld bemisst sich nicht an dem Netto, das monatlich auf eurem Konto landet. Stattdessen definiert das BEEG ein eigenes, pauschaliertes Netto: Vom Bruttoeinkommen werden eine pauschal berechnete Lohnsteuer (nach amtlichem Programmablaufplan), der Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie pauschale Sozialabgaben abgezogen.
Das hat einen guten Grund: So wird die Berechnung für alle vergleichbar und unabhängig von individuellen Freibeträgen, die ihr beim Arbeitgeber eingetragen habt. Es bedeutet aber auch, dass das BEEG-Netto vom „echten" Netto abweichen kann — meist liegt es etwas darunter oder darüber, je nach individueller Steuersituation.
Welche Annahmen gelten
Jeder Rechner trifft Annahmen. Wir legen die wichtigsten offen, damit ihr einschätzen könnt, wie gut das Ergebnis zu eurer Situation passt.
| Bemessungszeitraum | In der Regel die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr (§2b BEEG). |
| Steuerklasse | Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend galt. Wir rechnen pauschaliert nach PAP — nicht mit den individuellen Lohnsteuerabzügen eures Arbeitgebers. |
| Sozialabgaben | Pauschal nach §2f BEEG: feste Prozentsätze für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, unabhängig von eurer tatsächlichen Beitragshöhe. |
| PAP-Jahr | Nach §2e BEEG gilt der Programmablaufplan des Jahres vor der Geburt. Für Geburten 2026 nutzen wir PAP 2025, für 2027 den PAP 2026. Frühere Geburtsjahrgänge sind bewusst nicht abgebildet. |
| Ersatzrate | 65 % bei höheren Einkommen, ansteigend bis 100 % bei sehr niedrigem Einkommen. Deckel 1.800 € (Basis), Mindestbetrag 300 €. |
| Boni | Geschwisterbonus: +10 %, mindestens 75 €. Mehrlingszuschlag: 300 € je weiterem Kind bei Mehrlingsgeburt. |
ElterngeldPlus und Teilzeit: Wie Hinzuverdienst angerechnet wird
Wer während des Bezugs arbeitet, bei dem mindert das Einkommen das Elterngeld. Berechnet wird die Ersatzrate dann nicht auf das volle vorgeburtliche Einkommen, sondern auf die Differenz zwischen vorgeburtlichem und nachgeburtlichem BEEG-Netto. Ein Teilzeit- oder Minijob-Einkommen kürzt das Elterngeld also — aber nie um den vollen Betrag.
ElterngeldPlus zahlt pro Monat maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, dafür über die doppelte Dauer. Unser Planner vergleicht beide Modelle und den Partnerschaftsbonus automatisch und zeigt, welche Kombination zu euren Zielen passt. Die rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Stundengrenzen, Partnermonate) prüft der Validierungsschritt mit.
Grenzen der Berechnung: Warum euer Bescheid abweichen kann
Ein Online-Rechner arbeitet mit den Angaben, die ihr macht — und mit Pauschalen. Die Elterngeldstelle prüft euren Einzelfall mit allen Belegen. Abweichungen sind normal und entstehen typischerweise durch:
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die im Bemessungszeitraum unterschiedlich behandelt werden.
Lohnersatzleistungen (Kranken-, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) und Zeiten ohne Einkommen, die den Bemessungszeitraum verschieben können.
Wechsel der Steuerklasse oder besondere Steuermerkmale im Bemessungszeitraum.
Gemischte Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit.
Rundungen und individuelle Beitragssätze, die von unseren Pauschalen abweichen.
Wann eine professionelle Beratung sinnvoll ist
Für die meisten Angestellten mit einem klaren Einkommensverlauf liefert unser Rechner ein belastbares Bild. Eine persönliche Beratung — durch die Elterngeldstelle, eine Steuerberatung oder Familienberatungsstellen — empfehlen wir, wenn ihr selbstständig seid, Einkünfte aus mehreren Quellen habt, im Bemessungszeitraum längere Ausfallzeiten hattet oder grenzüberschreitend arbeitet.
Datenstand und Aktualisierung
Wir aktualisieren die Rechenkerne, sobald neue Programmablaufpläne, geänderte Beitragssätze oder Gesetzesänderungen vorliegen. Den jeweiligen Rechtsstand und das Datum der letzten Prüfung findet ihr in der Redaktions-Box auf jeder Inhaltsseite. Aktueller Rechtsstand dieser Methodik: 2026.
Primärquellen unserer Berechnung
Nach dieser Methodik euer Elterngeld planen
Der Planner vergleicht mehrere Aufteilungen, zeigt den Steuerklassen-Effekt und simuliert Teilzeit — transparent nach den hier beschriebenen Grundlagen.