Elterngeld 2026: Höchstsatz, Mindestbetrag & Einkommensgrenzen
Alle aktuellen Elterngeld-Zahlen für 2026 — von Höchstsatz und Mindestbetrag über Einkommensgrenzen bis zu ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus 2026
Ihr könnt zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen — oder kombinieren. Der wesentliche Unterschied: ElterngeldPlus zahlt halb so viel, aber doppelt so lange.
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Mindestbetrag | 300 €/Monat | 150 €/Monat |
| Höchstsatz | 1.800 €/Monat | 900 €/Monat |
| Ersatzrate | 65 % (ggf. 67 %) | 50 % des Basisbetrags |
| Bezugsdauer (1 Elternteil) | bis 12 Monate | bis 24 Monate |
| Bezugsdauer (beide) | bis 14 Monate | bis 28 Monate (+ Bonus) |
| Teilzeit möglich | Ja (mit Anrechnung) | Ja — ideal bei Teilzeit |
| Partnerschaftsbonus | Nicht kombinierbar | + 4 Monate je Elternteil |
1 Basismonat kann in 2 Plus-Monate umgewandelt werden. Umgekehrt sind 2 Plus-Monate = 1 Basismonat.
Höchstsatz Elterngeld 2026: Wann bekommt man 1.800 €?
Der Höchstsatz von 1.800 € pro Monat (Basiselterngeld) wird erreicht, wenn das durchschnittliche BEEG-Netto im Bemessungszeitraum mindestens 2.769 €/Monat betrug. Das entspricht einem Bruttolohn von etwa 4.200–5.000 € je nach Steuerklasse.
Ab einem Nettoeinkommen von 2.769 € wirkt die Kappung: Mehr Netto führt nicht zu mehr Elterngeld. Grundlage ist das sogenannte BEEG-Netto (nicht das tatsächliche Auszahlungs-Netto), das nach dem Programmablaufplan 2025 berechnet wird.
| Monatliches BEEG-Netto | Basiselterngeld (65 %) | ElterngeldPlus (max.) |
|---|---|---|
| 1.000 € | 650 € | 325 € |
| 1.500 € | 975 € | 488 € |
| 2.000 € | 1.300 € | 650 € |
| 2.500 € | 1.625 € | 813 € |
| ≥ 2.769 € | 1.800 € (Kappung) | 900 € (Kappung) |
BEEG-Netto ≠ tatsächliches Netto. Steuerklasse III führt zu höherem BEEG-Netto als Klasse IV/V — und damit zu mehr Elterngeld.
Mindestbetrag Elterngeld 2026: Wer bekommt 300 €?
Den Mindestbetrag von 300 € pro Monat erhalten alle Eltern, die Anspruch auf Elterngeld haben — unabhängig davon, ob sie vorher erwerbstätig waren. Das gilt auch für:
- →Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen (z.B. Studierende, Hausfrauen/-männer)
- →Eltern mit sehr niedrigem Einkommen (Mindestlohn, Minijob)
- →Eltern, die im Bemessungszeitraum in Elternzeit für ein älteres Kind waren
Beim ElterngeldPlus beträgt der Mindestbetrag 150 €/Monat. Wichtig: Den Mindestbetrag gibt es pro Elternteil — wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen, erhalten beide mindestens 300 € bzw. 150 € ElterngeldPlus.
Einkommensgrenzen & Berechnung 2026
Elterngeld steht nur Eltern zu, deren zu versteuerndes Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:
- →Gemeinsam veranlagte Paare: 200.000 € pro Jahr
- →Alleinverdienende / Alleinerziehende: 150.000 € pro Jahr
zvE vs. Brutto: Warum das nicht dasselbe ist
Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) — nicht auf euer Bruttogehalt. Das zvE ist das Brutto nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Für Angestellte gilt näherungsweise: zvE ≈ Brutto − Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 €/Jahr) − weitere Abzüge. Wer 200.000 € Brutto verdient, liegt damit in der Regel über der Grenze. Genau nachrechnen lohnt sich nur in Grenzfällen (z. B. hoher Vorsorgeaufwand, Verluste aus Vermietung).
Das Elterngeld selbst berechnet sich auf Basis des BEEG-Nettos — nicht des tatsächlichen Nettogehalts:
- 1Bemessungszeitraum ermitteln: Die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz-Beginn (Kalendermonatsbasis). Monate mit Krankengeld, ALG I oder früherem Elterngeld werden herausgerechnet.
- 2BEEG-Netto berechnen: Vom Bruttolohn werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nach dem Programmablaufplan (PAP) des Vorjahres abgezogen — pauschal, ohne Sonderausgaben oder Freibeträge.
- 3Ersatzrate anwenden: 65 % des durchschnittlichen monatlichen BEEG-Nettos. Bei Netto unter 1.000 €: bis zu 67 %, bei Netto über 1.200 €: immer 65 %.
- 4Min/Max-Kappung: Das Ergebnis wird auf 300 €–1.800 € (Basiselterngeld) bzw. 150 €–900 € (ElterngeldPlus) begrenzt.
⚠ Brutto ist nicht gleich Elterngeld-Netto
Das BEEG-Netto wird nach einem amtlichen Rechenverfahren (Programmablaufplan) berechnet — ohne Sonderausgaben, Freibeträge oder Kirchensteuer-Kappung. Euer tatsächliches monatliches Auszahlungs-Netto kann deshalb vom BEEG-Netto abweichen. Steuerklasse beeinflusst das Ergebnis erheblich: Klasse III führt zu höherem BEEG-Netto als Klasse IV oder V.
Konkrete Rechenbeispiele 2026
Beispiel 1 — 2.500 € Brutto, Steuerklasse IV
Mutter, 2.500 € Brutto/Monat, SKl. IV, GKV → BEEG-Netto ≈ 1.720 € → 65 % = ca. 1.118 € Basiselterngeld (oder max. 559 € ElterngeldPlus)
Beispiel 2 — 3.500 € Brutto, Steuerklasse III
Mutter, 3.500 € Brutto/Monat, SKl. III, GKV → BEEG-Netto ≈ 2.420 € → 65 % = ca. 1.573 € Basiselterngeld (oder max. 787 € ElterngeldPlus)
Beispiel 3 — 5.000 € Brutto, Höchstsatz
Mutter, 5.000 € Brutto/Monat, SKl. IV, GKV → BEEG-Netto ≈ 3.060 € → Kappung greift ab 2.769 € → 1.800 € Basiselterngeld (Höchstsatz, auch mit SKl. IV)
Richtwerte, PAP 2025, GKV, keine Kirchensteuer. Exakte Berechnung im Elterngeld-Planer.
Partnerschaftsbonus 2026
Der Partnerschaftsbonus gewährt beiden Elternteilen je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- ✓Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig 25–32 Stunden / Woche in Teilzeit
- ✓Der Bonus-Zeitraum liegt zwischen dem 4. und 14. Lebensmonat des Kindes
- ✓Beide haben zuvor ElterngeldPlus-Monate genommen
Achtung: Rückzahlungspflicht
Wird die Stundenzahl (25–32 h) im Bonus-Zeitraum auch nur in einem Monat unterschritten oder überschritten, entfällt der Bonus für diesen Monat — und bereits ausgezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden. Sorgfältige Planung ist wichtig.
Mutterschaftsgeld & Anrechnung auf Elterngeld 2026
GKV-versicherte Mütter erhalten während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse — bis zu 13 €/Kalendertag. Den Rest zum Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.
Wichtig: Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss werden auf das Elterngeld in denselben Lebensmonaten des Kindes angerechnet. Da Mutterschaftsgeld + Zuschuss häufig das volle Nettogehalt erreichen, wird das Elterngeld in den Mutterschutzwochen auf 0 € reduziert oder entfällt ganz.
In der Praxis beginnt der tatsächliche Elterngeld-Bezug daher oft erst nach den 8 Wochen nach der Geburt. Der Planer berücksichtigt das automatisch.
Was hat sich 2026 geändert?
Wer nach „Elterngeld 2026" sucht, will oft wissen: Was ist neu? Die kurze Antwort: Die zentralen Berechnungswerte sind seit April 2024 unverändert. Die letzte strukturelle Änderung war damals die Absenkung der Einkommensgrenzen. Seitdem haben sich die Kernwerte nicht verändert — hier der vollständige Überblick:
| Merkmal | Wert 2025 & 2026 | 2026 geändert? |
|---|---|---|
| Mindestbetrag Basiselterngeld | 300 €/Monat | Nein ✓ |
| Höchstsatz Basiselterngeld | 1.800 €/Monat | Nein ✓ |
| Mindestbetrag ElterngeldPlus | 150 €/Monat | Nein ✓ |
| Höchstsatz ElterngeldPlus | 900 €/Monat | Nein ✓ |
| Ersatzrate | 65 % (bei niedrigem Einkommen bis 67 %) | Nein ✓ |
| Einkommensgrenze gemeinsam | 200.000 €/Jahr (seit April 2024) | Nein ✓ |
| Einkommensgrenze Einzelperson | 150.000 €/Jahr (seit April 2024) | Nein ✓ |
| Kindergeld | 250 €/Monat je Kind | Nein ✓ |
| Maßgeblicher PAP | PAP des Vorjahres — für Geburten 2026 gilt PAP 2025 | automatisch |
Der PAP wechselt automatisch mit dem Geburtsjahr — das ist kein bewusster Gesetzgeber-Schritt, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Logik (§ 2e BEEG). Er beeinflusst das BEEG-Netto marginal, ändert aber die Grundstruktur der Berechnung nicht. Für Eltern, die 2026 ihr Kind erwarten, gilt daher: Zahlen kennen, frühzeitig planen, optimal aufteilen — nicht auf Änderungen warten.
✓ Was 2026 unverändert bleibt
- Mindestbetrag Basiselterngeld: 300 €/Monat
- Höchstsatz Basiselterngeld: 1.800 €/Monat
- Mindestbetrag ElterngeldPlus: 150 €/Monat
- Höchstsatz ElterngeldPlus: 900 €/Monat
- Ersatzrate: 65 % (bis 67 %)
- Einkommensgrenze Paare: 200.000 €/Jahr
- Partnerschaftsbonus: 25–32 h, +4 Monate
- Kindergeld: 250 €/Monat je Kind
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