Elterngeld nach Bundesland
Elterngeld ist Bundesgesetz — die zuständigen Stellen und Online-Anträge unterscheiden sich aber je Bundesland erheblich. Hier findet ihr für die wichtigsten Bundesländer die zuständige Elterngeldstelle, das Online-Portal und die typische Bearbeitungszeit.
Erst rechnen, dann beantragen
Bevor ihr den Antrag stellt: Berechnet euren genauen Elterngeld-Betrag und vergleicht Aufteilungs-Szenarien. So wisst ihr, was im Antrag steht und was wirklich für euch optimal ist.
Jetzt Elterngeld berechnenDetail-Seiten je Bundesland
Elterngeld in Bayern
Elterngeld in Nordrhein-Westfalen
Elterngeld in Baden-Württemberg
Elterngeld in Berlin
Elterngeld in Hessen
Elterngeld in Hamburg
Elterngeld in Sachsen
Elterngeld in Niedersachsen
Wie funktioniert die Bundesland-Zuständigkeit?
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt das Elterngeld bundeseinheitlich — Anspruch, Höhe und Bezugsdauer sind in jedem Bundesland gleich. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt jedoch durch Landesbehörden oder kommunale Stellen.
Drei Modelle der Zuständigkeit:
- Zentrale Landesbehörde (z.B. ZBFS in Bayern, L-Bank in Baden-Württemberg) — eine Stelle für das ganze Bundesland.
- Stadtstaat-Modell (Berlin, Bremen, Hamburg) — eine Behörde, weil das Bundesland gleich der Stadt ist.
- Kommunale Zuständigkeit (z.B. NRW) — Kreise und kreisfreie Städte bearbeiten die Anträge ihrer Einwohner.
Welche Stelle für euch zuständig ist, hängt vom Wohnort ab — nicht vom Geburtsort des Kindes.
Elterngeld optimal planen
Bevor ihr den Antrag bei eurer Elterngeldstelle stellt — vergleicht eure Szenarien.
Zum Elterngeld-Planner