Elterngeld 2026: Grundlagen, Berechnung und Optimierung
Was ist Elterngeld, wer hat Anspruch, wie hoch ist es 2026 und wie beantragt ihr es richtig? Dieser Leitfaden erklärt Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Teilzeit, Mutterschaftsgeld, Steuerklasse und Antrag — mit Beispielen, Fristen und Links zum kostenlosen Rechner.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern dabei unterstützt, nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht zu arbeiten. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens während der Elternzeit und ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz — nicht nach einem fixen Satz. Je mehr ihr vorher verdient habt, desto höher das Elterngeld (bis zur Kappungsgrenze bei 2.770 € Netto).
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es wird bei der Steuererklärung hinzugerechnet und kann den Steuersatz auf euer übriges Einkommen leicht erhöhen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld, die:
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen,
- nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten (Durchschnitt im Monat).
Das gilt auch für Selbstständige, Beamte, Studierende und nicht erwerbstätige Elternteile. Für nicht erwerbstätige Eltern gilt der Mindestbetrag von 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus).
Einkommensgrenze: Seit 2024 entfällt der Anspruch ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 € (Einzelperson) oder 200.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Dies gilt für Geburten ab April 2024.
Wer bekommt kein oder weniger Elterngeld?
Nicht alle Anspruchsberechtigten erhalten den vollen Betrag. Es gibt Konstellationen, in denen das Elterngeld deutlich niedriger ausfällt:
- 32-Stunden-Grenze überschritten: Wer während des Elterngeldbezugs im Monatsdurchschnitt mehr als 32 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch für diesen Monat vollständig. Die Grenze gilt als Monatsdurchschnitt — einzelne Mehrarbeit-Wochen können durch ruhigere Wochen ausgeglichen werden.
- Kaum Einkommen im Bemessungszeitraum: Wer in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz wenig oder gar nicht gearbeitet hat — z. B. wegen Auszeit, Studium oder als nicht erwerbstätiger Elternteil — erhält nur den Mindestbetrag von 300 € (Basis) bzw. 150 € (ElterngeldPlus).
- Einmalzahlungen zählen nicht: Boni, Weihnachtsgeld oder andere Einmalzahlungen fließen nicht in die Berechnung ein. Das BEEG-Netto basiert ausschließlich auf dem laufenden Arbeitslohn.
- Krankengeldbezug im Bemessungszeitraum: Diese Monate werden herausgerechnet und der Zeitraum verschiebt sich weiter in die Vergangenheit — das kann sich positiv oder negativ auswirken, je nach Einkommensentwicklung.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dabei werden pauschale Abzüge für Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse), Sozialversicherung (21 %) und Werbungskosten nach §2c–2f BEEG angewendet.
Die Ersatzquote beträgt:
- 67 % bei einem Netto bis 1.000 €
- 65 % bei einem Netto ab 1.240 €
- Stufenweise zwischen 65 % und 67 % im Bereich 1.000 – 1.240 €
- Bis zu 100 % bei sehr geringem Einkommen unter 1.000 €
Mindest- und Höchstbetrag: Das Basiselterngeld liegt immer zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat. Das ElterngeldPlus zwischen 150 € und 900 €.
Geschwisterbonus: Gibt es ältere Geschwister im Haushalt, erhöht sich das Elterngeld um 10 % (mindestens 75 €). Bei Mehrlingsgeburten kommen 300 € pro weiteres Mehrlingskind hinzu.
Berechnungsbeispiel: so entsteht euer Elterngeld konkret
Ein konkretes Beispiel hilft, die Berechnung greifbar zu machen. Angenommen, eine Mutter verdient 3.500 € brutto in Steuerklasse 4. Das BEEG-Netto — also das nach §2c–2f BEEG pauschal ermittelte Netto — beträgt rund 2.200 €. Das Elterngeld liegt bei 65 % davon: ca. 1.430 € pro Monat.
Wechselt sie rechtzeitig auf Steuerklasse 3, steigt das BEEG-Netto auf rund 2.500 €. Das Elterngeld klettert auf etwa 1.625 € — ein Plus von knapp 200 € monatlich. Über 12 Monate summiert sich das auf rund 2.000 bis 2.400 € mehr. Die höhere monatliche Lohnsteuer des Partners in Steuerklasse 5 kann sich später über die gemeinsame Steuererklärung ganz oder teilweise ausgleichen — ob das im Einzelfall aufgeht, hängt von der konkreten Situation ab und sollte vorab gemeinsam gerechnet werden.
Wichtig: Das BEEG-Netto ist nicht identisch mit dem Netto auf dem Gehaltszettel. Es wird nach einer festen Tabelle des Bundesfinanzministeriums (Programmablaufplan) ermittelt — mit pauschalen SV-Abzügen von 21 % und Werbungskosten von 83,33 € monatlich. Abweichungen von 100 bis 300 € gegenüber dem tatsächlichen Nettogehalt sind völlig normal.
Selbstständige werden anders behandelt: Hier gilt der durchschnittliche Gewinn aus dem letzten Einkommensteuerbescheid als Grundlage — kein Lohnsteuer-Pauschalabzug, sondern der tatsächlich versteuerte Gewinn. Schwankende Jahreseinkommen können die Berechnung erheblich beeinflussen; eine frühzeitige Abstimmung mit der Elterngeldstelle ist empfehlenswert.
Typische Fehler bei der Elterngeld-Berechnung
Viele Familien unterschätzen ihr Elterngeld — oder gehen mit falschen Erwartungen in die Planung. Die häufigsten Irrtümer:
- BEEG-Netto mit dem Gehaltszettel-Netto verwechseln: Das BEEG-Netto wird nach pauschalen Tabellenwerten ermittelt und weicht fast immer vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag ab — oft um 100 bis 300 €. Wer das Elterngeld aus dem Gehaltszettel-Netto schätzt, liegt systematisch daneben.
- Steuerklassenwechsel zu spät durchführen: Die neue Steuerklasse muss in mindestens 7 der 12 Bemessungsmonate gegolten haben. Viele Paare erfahren zu spät davon — der Stichtag liegt je nach Geburtstermin oft 9 bis 10 Monate vor der Geburt.
- Teilzeit nicht in die Planung einbeziehen: Wer während des Bezugs in Teilzeit arbeitet, bekommt Elterngeld auf die Einkommensdifferenz. Das Haushaltseinkommen kann dabei höher sein als bei vollständiger Elternzeit — dieser Vergleich fehlt in den meisten Planungen.
- Partnermonate vergessen: Zwei Monate, die der zweite Elternteil übernimmt, verlängern den Gesamtanspruch der Familie von 12 auf 14 Monate. Wer das nicht plant, verschenkt diesen Vorteil.
Der Bemessungszeitraum — welche 12 Monate zählen?
Das Elterngeld wird aus dem Durchschnitt von genau 12 Monaten berechnet — aber nicht zwingend den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt. Welche Monate herangezogen werden, hängt von der Beschäftigungssituation und besonderen Umständen ab.
Standardfall für Angestellte: Die 12 Monate direkt vor Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin). Diese Monate bilden die Grundlage für das BEEG-Netto.
Ausnahmen, die den Zeitraum verschieben: Bestimmte Monate können oder müssen herausgenommen werden — der Bemessungszeitraum verschiebt sich dann weiter in die Vergangenheit:
- Krankengeld: Monate, in denen Krankengeld bezogen wurde, werden übersprungen. Das schützt vor einer Absenkung des Elterngeldes durch krankheitsbedingte Einkommensausfälle.
- Kurzarbeitergeld: Monate mit Kurzarbeit können auf Antrag herausgenommen werden, wenn das die Elterngeld-Höhe erhöht.
- Elternzeit für ein älteres Kind: War ein Elternteil in den 12 Monaten vor der neuen Geburt bereits in Elternzeit, können diese Monate ausgeblendet werden. Der Bemessungszeitraum rückt dann zurück — oft auf Monate mit vollem Einkommen. Das ist besonders vorteilhaft bei kurz aufeinander folgenden Geburten.
Selbstständige haben keinen Monatsbemessungszeitraum. Für sie gilt der letzte steuerlich veranlagte Gewinn (aus dem Einkommensteuerbescheid) als Grundlage. Schwankende Jahreseinkommen oder ein schlechtes Vorjahr können das Elterngeld erheblich beeinflussen — eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Elterngeldstelle lohnt sich hier besonders.
Für typische Angestellten-Konstellationen berechnet unser Elterngeld-Planner Mutterschutz-Anrechnung und Teilzeitphasen automatisch. Bei komplexen Sonderfällen (Krankengeld im Bemessungszeitraum, Elternzeit für Vorgängerkind) empfehlen wir eine direkte Rückfrage bei der Elterngeldstelle.
Basiselterngeld — die klassische Variante
Basiselterngeld ist der volle monatliche Betrag — bis zu 1.800 € — für maximal 12 Monate pro Elternteil. Als Paar könnt ihr insgesamt 14 Basismonate beziehen, wenn der zweite Elternteil mindestens 2 Monate übernimmt (sogenannte Partnermonate).
Die Monate müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Ihr könnt sie aufteilen, gleichzeitig beziehen oder abwechseln — je nach Familienstrategie. Allerdings: Jeder Elternteil hat ein eigenes Kontingent. Ungenutzte Monate des einen Partners verfallen und können nicht auf den anderen übertragen werden.
Wer keine Partnermonate nutzt, hat nur 12 Basismonate als Familie. Die zwei Partnermonate sind einer der häufigsten „verschenkten" Vorteile — viele Väter wissen gar nicht, dass ihre 2 Monate den Gesamtanspruch um 2 Monate verlängern.
ElterngeldPlus — die Teilzeit-Alternative
ElterngeldPlus zahlt maximal die Hälfte des Basisbetrags, dafür doppelt so lange. Ein Basismonat entspricht genau zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Das klingt zunächst nach einem schlechten Deal — ist es aber nicht, sobald ihr in Teilzeit arbeitet. Bei ElterngeldPlus wird das Teilzeiteinkommen günstiger angerechnet: Der Elterngeldanspruch sinkt bei Teilzeit nicht so stark wie beim Basiselterngeld. In vielen Szenarien ist die Gesamtförderung bei Teilzeit + ElterngeldPlus höher als bei Vollzeit + Basiselterngeld.
Ihr könnt Basis- und Plus-Monate auch kombinieren. Beispiel: Monate 1–6 als Basiselterngeld, danach wechseln in ElterngeldPlus mit 25 Stunden Teilzeit. Unser Planner berechnet euren konkreten Vorteil.
Bezugsdauer: wie lange läuft das Elterngeld?
Als Paar habt ihr zusammen maximal 28 ElterngeldPlus-Monate (oder 14 Basismonate). Dazu kommen optional bis zu 8 Partnerschaftsbonus-Monate (je 4 pro Elternteil), wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
In der Praxis heißt das: Als Paar könnt ihr bis zu 36 ElterngeldPlus-Monatsbeträge beziehen (28 plus 8 Partnerschaftsbonus-Monate). Weil beide Eltern die 8 Bonus-Monate gleichzeitig nehmen, verteilt sich die Auszahlung kalendarisch über bis zu rund 32 Monate — also gut zweieinhalb Jahre, allerdings auf niedrigerem monatlichen Niveau als das Basiselterngeld.
Alleinerziehende können alle 14 Basis- oder 28 Plus-Monate allein beziehen und haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf beide Partnermonate.
Elterngeld bei Teilzeit: wie die Anrechnung funktioniert
Während des Elterngeldbezugs dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (Monatsdurchschnitt). Das Teilzeiteinkommen wird angerechnet: Die Elterngeldstelle berechnet die Differenz zwischen dem BEEG-Netto vor der Geburt und dem Teilzeit-BEEG-Netto und zahlt 65–67 % dieser Differenz als Elterngeld.
Beispiel: Vor der Geburt: 2.200 € BEEG-Netto. In 25-Stunden-Teilzeit: 1.350 € Netto. Differenz: 850 €. Elterngeld: 65 % × 850 € = ~553 € pro Monat. Haushaltseinkommen in diesem Monat: 1.903 € — oft mehr als bei vollständiger Elternzeit, wo das Elterngeld zwar 1.430 € betrüge, aber kein Gehalt hinzukommt.
Bei ElterngeldPlus und Teilzeit ist die Anrechnung noch günstiger, weil die Berechnung anders kalibriert ist. Wer in Teilzeit geht, sollte deshalb immer beide Varianten vergleichen. Unser Planner berechnet das automatisch — Stunden eingeben, Szenarien direkt sehen.
Partnerschaftsbonus: 8 Bonus-Monate für Paare
Der Partnerschaftsbonus gewährt jedem Elternteil bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Partner gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten — für 2 bis 4 aufeinanderfolgende Monate.
Die Bedingungen sind streng: Wer in einem Monat 23 oder 33 Stunden arbeitet, verliert alle Bonusmonate. Plant deshalb immer etwas Spielraum ein und dokumentiert die tatsächlichen Stunden sorgfältig.
Der Bonus lohnt sich vor allem für Familien, in denen beide Partner sowieso in Teilzeit arbeiten möchten. Er verlängert den Bezugszeitraum erheblich, ohne dass ihr dafür auf Elterngeld-Monate verzichten müsst.
Steuerklasse und Elterngeld: der unterschätzte Hebel
Die Steuerklasse hat einen enormen Einfluss auf die Elterngeld-Höhe. Der Grund: Das Elterngeld-Netto wird über die pauschalierte Lohnsteuer nach der Steuerklasse ermittelt — nicht nach dem Auszahlungs-Netto auf dem Gehaltszettel.
Wer von Steuerklasse 4 auf Steuerklasse 3 wechselt, hat ein höheres Elterngeld-Netto und damit mehr Elterngeld. Der Effekt: typisch 2.000 bis 4.000 € mehr über den gesamten Bezugszeitraum.
Wichtig — die 7-Monats-Regel: Die neue Steuerklasse muss in der Mehrheit der 12 Bemessungsmonate gegolten haben, also mindestens 7 Monate. Wer zu spät wechselt, profitiert gar nicht. Berechnet euren Stichtag mit unserem Steuerklassen-Rechner.
Das monatliche Netto des Partners in Steuerklasse 5 sinkt zwar — aber die Gesamtsteuerlast der Familie ändert sich nicht. Der Unterschied wird über die Steuererklärung zurückerstattet. Unterm Strich verliert die Familie nichts, gewinnt aber dauerhaft beim Elterngeld.
Mutterschaftsgeld — was wird angerechnet?
Gesetzlich krankenversicherte Mütter erhalten während des Mutterschutzes (6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt) Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zuzüglich eines Arbeitgeber-Zuschusses bis zur Höhe des vollen Nettogehalts.
Diese Zahlungen werden vollständig auf das Elterngeld angerechnet. Da das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist als das Elterngeld, beträgt das tatsächlich ausgezahlte Elterngeld in den Mutterschutzmonaten 0 €.
Die Monate gelten trotzdem als Bezugsmonate — sie sind also „verbraucht". Viele Elternpaare wundern sich, warum die Mutter in den ersten beiden Lebensmonaten kein Elterngeld bekommt. Das ist der Grund.
Privat versicherte Mütter erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (nur den einmaligen Mutterschaftsgeld-Pauschalbetrag von 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung) und sind daher nicht von dieser Anrechnung betroffen.
Sonderfälle: Selbstständige, zweites Kind, Geschwisterbonus und Mehrlinge
Einige Konstellationen weichen spürbar vom Standardfall ab und können das Elterngeld erheblich beeinflussen:
- Selbstständige: Für sie gilt nicht der Monatsdurchschnitt der letzten 12 Monate, sondern der durchschnittliche Gewinn aus dem letzten veranlagten Einkommensteuerbescheid. Ein schlechtes Vorjahr schlägt also direkt durch — unabhängig vom aktuellen Einkommen. Eine Abstimmung mit der Elterngeldstelle vor der Geburt ist hier besonders wichtig. Alle Details: Elterngeld für Selbstständige →
- Zweites Kind kurz nach dem ersten: Wer sich in den 12 Monaten vor der neuen Geburt bereits in Elternzeit befand, bekommt diese Monate herausgerechnet. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich zurück — oft auf Monate mit vollem Einkommen vor dem ersten Kind. Das kann sich deutlich positiv auswirken.
- Geschwisterbonus: Gibt es im Haushalt Geschwisterkinder unter 3 Jahren (oder bis zu 6 Jahren bei Behinderung), erhöht sich das Elterngeld um 10 % — mindestens jedoch um 75 € pro Monat. Der Bonus wird berücksichtigt, wenn ihr die Geschwister im Antrag angebt.
- Mehrlinge: Bei Zwillingen, Drillingen und mehr gibt es einen festen Aufschlag von 300 € pro weiteres Mehrlingskind zusätzlich zum regulären Elterngeld.
Elterngeld beantragen — so geht es
Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, weil die Geburtsurkunde beigefügt werden muss. Er wirkt maximal 3 Monate rückwirkend — wer zu lange wartet, verliert Geld.
Typische Unterlagen, die ihr vorbereiten solltet:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen)
- Krankenkassenbescheinigung über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
- Arbeitgeberbescheinigung über die Elternzeit
- Steuerunterlagen (Steuerbescheid oder Einkommensteuererklärung) bei Selbstständigen
Zuständig ist die Elterngeldstelle eures Bundeslandes. In Bayern das ZBFS, in Baden-Württemberg die L-Bank, in Berlin das LAGeSo — in NRW kommunal organisiert. Eine Übersicht aller zuständigen Stellen findet ihr in unserer Bundesländer-Übersicht.
Erst planen, dann beantragen
Den Antrag stellt ihr erst nach der Geburt — aber die wichtigen Entscheidungen fallen deutlich früher. Was ihr vor dem Antrag konkret klären solltet:
- Wer beantragt wann? Plant Monat für Monat: Wer bezieht welche Monate — und in welcher Form (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, mit oder ohne Teilzeit)?
- Monate nicht verschwenden: Eine Planänderung ist nach Antragstellung zwar einmal möglich, aber nur für zukünftige Monate. Vergangene Monate können nicht korrigiert werden.
- Steuerklassenentscheidung rechtzeitig treffen: Rechnet vor dem Wechsel durch, ob er sich lohnt — und bis wann er spätestens erfolgen muss, damit er wirksam ist.
- ElterngeldPlus oder Basiselterngeld? Besonders wenn Teilzeit geplant ist: vergleicht beide Varianten für eure konkrete Einkommenssituation.
Unser Elterngeld-Planner generiert auf Basis eurer Eingaben automatisch fünf optimierte Szenarien — ihr seht sofort, welche Monatsaufteilung in eurer Situation am besten passt.
Fristen: was ihr nicht verpassen dürft
- Antragstellung: Maximal 3 Monate rückwirkend — also spätestens Ende Monat 3 nach der Geburt einreichen, um keinen Monat zu verlieren.
- Steuerklassenwechsel: Mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Kein späterer Wechsel ändert mehr etwas an der Berechnung.
- Elternzeit-Anmeldung beim Arbeitgeber: Mindestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit schriftlich anmelden (bei Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren). Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen Vorlauf.
- Änderung des Elterngeldplans: Möglich, aber nur einmal und nur für zukünftige Monate. Rückwirkende Korrekturen sind nur in Härtefällen möglich. Deshalb: gut planen, bevor ihr den Antrag stellt.
Elterngeld in den Bundesländern
Elterngeld ist Bundesrecht — Höhe, Bezugsdauer und Bedingungen sind in allen 16 Bundesländern gleich. Was sich unterscheidet: die zuständigen Behörden, Online-Portale, Antragsformulare und Bearbeitungszeiten.
In Bayern sind die Bearbeitungszeiten beim ZBFS oft kürzer als anderswo. In NRW gibt es keine zentrale Landesbehörde — jede Großstadt hat eine eigene Stelle. Baden-Württemberg zentralisiert alles bei der L-Bank in Karlsruhe.
In unserer Bundesländer-Übersicht findet ihr für jedes Bundesland: zuständige Stelle, Online-Portal-Link, typische Bearbeitungszeit und bundesland-spezifische Hinweise.
Warum Planung beim Elterngeld so wichtig ist
Elterngeld ist keine Pauschale — es ist ein System mit vielen Stellschrauben. Wer es einfach laufen lässt, verschenkt oft mehrere tausend Euro. Wer früh plant, kann dagegen erheblich profitieren.
Die größten Hebel sind gut dokumentiert: Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel bringt typischerweise 2.000 bis 4.000 € mehr. Die konsequente Nutzung der Partnermonate verlängert den Gesamtanspruch ohne Mehraufwand. ElterngeldPlus kombiniert mit Teilzeit übertrifft in vielen Szenarien das klassische Basiselterngeld in der Gesamtauszahlung. Und wer beim zweiten Kind die Verschiebung des Bemessungszeitraums kennt, nutzt sie als Vorteil statt als Überraschung.
Das Tückische: Die meisten dieser Entscheidungen lassen sich nicht rückgängig machen. Wer den Steuerklassenwechsel verpasst, hat keine zweite Chance. Wer zu spät den Antrag stellt, verliert Monate unwiederbringlich. Wer den Elterngeldplan nicht durchdenkt, kann ihn zwar einmal ändern — aber nur für die Zukunft, nie für die Vergangenheit.
Gut informiert zu sein ist deshalb kein Nice-to-have, sondern eine finanzielle Entscheidung mit echten Konsequenzen. Dieser Leitfaden ist der erste Schritt. Den zweiten macht ihr am besten mit einem konkreten Rechenbeispiel für eure eigene Situation.
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Weiterführende Informationen
Quellen
- BEEG — Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§§ 1–7: Anspruch, Höhe, Bezugsdauer; §§ 2–2f: Einkommensermittlung)
- BMFSFJ — Elterngeld und ElterngeldPlus — offizielle Erläuterungen und Verwaltungsvorschriften
- Familienportal des Bundes — offizieller Elterngeld-Rechner und Antragshinweise