Elterngeld Planer 2026
Plan speichern & Antrag vorbereiten
Nach der Planung könnt ihr euren Elterngeld-Plan im persönlichen Cockpit speichern — mit Monatsübersicht, Checkliste, Fristen und nächsten Schritten für den Antrag. Zum Cockpit →
Was berechnet dieser Elterngeld-Rechner?
Unser Elterngeld-Rechner ermittelt euren Anspruch nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) — und geht weit über eine einfache Zahl hinaus.
Statt nur das monatliche Elterngeld zu berechnen, generiert er fünf optimierte Aufteilungs-Szenarien parallel: jeweils maximiert auf höchstes Haushaltsnetto, maximale Förderung, gemeinsame Zeit mit dem Kind oder eine ausgewogene Balance.
So seht ihr direkt, welche Konfiguration aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für eure Familie am besten passt — inklusive Steuerklassen-Effekt, Teilzeit-Simulation und Mutterschutz-Anrechnung.
Der Rechner läuft komplett im Browser, ohne Registrierung und ohne dass eure Einkommensdaten irgendwohin geschickt werden. Alle Berechnungen basieren auf den pauschalierten Abzügen nach §2c-2f BEEG, wie sie auch die Elterngeldstellen anwenden.
Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?
Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf Elterngeld, der mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet. Das gilt für Angestellte, Selbständige, Beamte, Studierende, Hausfrauen/-männer und Arbeitssuchende.
Voraussetzung ist außerdem ein Wohnsitz in Deutschland (oder ein gleichgestellter EU/EWR-Staat) und das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter den Grenzen liegen.
Seit April 2024 gelten verschärfte Einkommensgrenzen: 175.000 € pro Einzelperson bzw. 200.000 € bei gemeinsamer Veranlagung als zu versteuerndes Jahreseinkommen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr — auch nicht teilweise.
Auch Adoptiveltern haben Anspruch (Frist beginnt mit Aufnahme in den Haushalt) und Großeltern in Härtefällen (z. B. wenn beide Eltern noch in Ausbildung sind).
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Vom Brutto werden pauschale Abzüge für Lohnsteuer (gemäß Steuerklasse), Sozialversicherung (21 %) und Werbungskosten abgezogen.
Diese „pauschalierten Abzüge" weichen leicht vom tatsächlichen Auszahlungs-Netto auf der Gehaltsabrechnung ab — wichtig zu wissen, falls ihr eure Berechnung mit dem Gehaltszettel vergleicht.
Vom so ermittelten Elterngeld-Netto erhaltet ihr eine Ersatzquote:
- 67 % bei einem Netto bis 1.000 €
- 65 % bei einem Netto ab 1.240 €
- Stufenweise abnehmend zwischen 1.000 € und 1.240 €
- Bei Geringverdienern unter 1.000 € steigt die Quote auf bis zu 100 %
Der Mindestbetrag liegt bei 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus), der Höchstbetrag bei 1.800 € bzw. 900 € pro Monat.
Es gibt außerdem zwei Boni: Einen Geschwisterbonus von 10 % (mindestens 75 €) bei mehreren Kindern unter drei Jahren — und einen Mehrlingsbonus von 300 € pro weiterem Kind bei Zwillingen, Drillingen etc.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus — was lohnt sich?
Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate als voller Betrag gezahlt. Mit Partnermonaten verlängert sich die Bezugsdauer auf 14 Monate, wenn auch der zweite Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht.
ElterngeldPlus halbiert den monatlichen Betrag, dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer — ein Basismonat entspricht zwei Plus-Monaten. Ihr könnt beide Varianten beliebig kombinieren.
ElterngeldPlus ist besonders bei Teilzeitarbeit interessant: Die Anrechnung des Teilzeit-Einkommens ist günstiger als beim Basiselterngeld, sodass ihr unterm Strich häufig mehr Gesamtförderung erhaltet.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es zusätzlich den Partnerschaftsbonus: bis zu 4 weitere ElterngeldPlus-Monate je Person, also insgesamt 8 Bonusmonate für die Familie.
Steuerklasse: der größte Hebel
Die Wahl der Steuerklasse im Bemessungszeitraum hat dramatischen Einfluss auf das Elterngeld. Wer rechtzeitig zu Steuerklasse III wechselt, kann sein Elterngeld um 2.000 bis 4.000 € über den gesamten Bezugszeitraum erhöhen.
Das funktioniert ohne tatsächlichen finanziellen Nachteil: Die Gesamtsteuerlast der Familie ändert sich nicht — nur die monatliche Verteilung. Was zu viel oder zu wenig gezahlt wird, gleicht sich über die Steuererklärung aus.
Wichtige Regel: Die neue Steuerklasse muss in der Mehrheit der 12 Bemessungsmonate gegolten haben — mindestens 7 Monate. Wer im Dezember entbindet, muss spätestens im April wechseln.
Unser Ratgeber zum Steuerklassenwechsel erklärt die Stichtage detailliert. Mit unserem Steuerklassen-Rechner berechnet ihr direkt, wie viel mehr Elterngeld der Wechsel in eurem Fall bringt.
Teilzeit während des Elterngeldbezugs
Während ihr Elterngeld bezieht, dürft ihr bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten. Das erzielte Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet.
Die Elterngeldstelle berechnet die Differenz zwischen Vor-Geburts-Einkommen und Teilzeit-Einkommen und zahlt die übliche Quote (65–67 %) auf diese Differenz. Bei ElterngeldPlus ist die Anrechnung günstiger — meist lohnt sich Plus ab etwa 20 Stunden Teilzeit.
Achtung Stundenfalle: Wer mehr als 32 Stunden arbeitet, verliert den Elterngeldanspruch für diesen Monat komplett. Plant deshalb mit Puffer und haltet die Stunden schriftlich fest.
Mutterschutz und Anrechnung des Mutterschaftsgeldes
Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Geburt, 12 Wochen bei Frühchen oder Mehrlingen) erhalten gesetzlich versicherte Mütter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus Arbeitgeber-Zuschuss bis zum vollen Nettolohn.
Diese Zahlungen werden in den entsprechenden Monaten vollständig auf das Elterngeld angerechnet — es bleibt für diese Monate effektiv nichts übrig.
Die ersten beiden Lebensmonate des Kindes „verbraucht" die Mutter dadurch zwar formal als Elterngeldmonate, finanziell ist es aber kein Verlust — das Mutterschaftsgeld ist meist genauso hoch wie das Elterngeld gewesen wäre.
Privat versicherte Mütter erhalten stattdessen eine Einmalzahlung bis 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung — und entsprechend weniger Anrechnung.
Häufige Fehler beim Elterngeld — und wie ihr sie vermeidet
Diese fünf Fehler kosten Familien regelmäßig mehrere tausend Euro:
- Steuerklasse zu spät wechseln: Wer den 7-Monats-Stichtag verpasst, verschenkt 2.000–4.000 €.
- Partnermonate verfallen lassen: Die 2 Partnermonate können nicht übertragen werden — wer sie nicht nutzt, verliert sie.
- Bei Teilzeit über 32h rutschen: Schon ein einziger Monat mit 33h kostet das ganze Elterngeld dieses Monats.
- Antrag zu spät einreichen: Rückwirkend nur 3 Monate möglich — zögert nicht nach der Geburt.
- Einmalzahlungen ignorieren: Boni im Bemessungszeitraum erhöhen das Elterngeld — falls korrekt eingerechnet.
Mehr Details und konkrete Vermeidungsstrategien findet ihr in unserem Ratgeber Die 10 größten Elterngeld-Fehler.
Beispiele: verschiedene Familienmodelle
Familie Müller — die klassische 12+2-Aufteilung
Mutter 3.500 € Brutto (≈ 2.100 € Netto), Vater 4.000 € Brutto (≈ 2.400 € Netto). Mutter nimmt 12 Basismonate, Vater 2 Partnermonate.
Resultat: ca. 1.380 €/Monat für die Mutter, 1.580 €/Monat für den Vater in seinen 2 Monaten. Gesamtförderung rund 19.700 € über 14 Monate.
Familie Schmidt — beide Teilzeit mit Partnerschaftsbonus
Beide Elternteile mit jeweils 3.000 € Brutto. Statt klassischer Aufteilung wählen sie ElterngeldPlus mit 4 Monaten Partnerschaftsbonus, in denen beide 24 Stunden arbeiten.
Vorteil: deutlich längere Familienzeit (bis zu 24 Monate Bezug), in vielen Fällen bei vergleichbarem oder höherem Gesamtbetrag, plus Teilzeit-Einkommen während des gesamten Zeitraums.
Familie Weber — Mutter Hauptverdienerin (Vater-Vorrang)
Mutter 5.000 € Brutto (Hauptverdienerin), Vater 2.500 € Brutto. Hier lohnt es sich finanziell, dass der Vater den Großteil der Elterngeldmonate übernimmt, während die Mutter nach Mutterschutz wieder Vollzeit arbeitet.
Das Haushaltseinkommen bleibt deutlich höher als bei klassischer Aufteilung — und das Elterngeld bemisst sich am höheren mütterlichen Einkommen für die Mutterschutz-Monate. Eine Konstellation, die viele andere Rechner nicht abbilden.
Unser Rechner findet automatisch die optimale Konstellation für euren konkreten Einkommensmix — einfach Werte oben eingeben und „Berechnen" klicken.
Wann und wie Elterngeld beantragen?
Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden — ihr braucht die Geburtsurkunde des Kindes mit dem Vermerk „für Elterngeld" vom Standesamt. Aber: Bereitet euch schon vor der Geburt vor und sammelt alle Unterlagen.
Der Antrag wirkt rückwirkend für maximal 3 Monate vor dem Antragsmonat. Reicht ihn deshalb möglichst direkt nach der Geburt ein.
Zuständig ist die Elterngeldstelle eures Bundeslandes — die Adressen, Online-Portale und Bearbeitungszeiten findet ihr in unserer Bundesländer-Übersicht. Euren konkreten Ansprechpartner findet ihr per PLZ über unseren Elterngeldstelle-Finder.
Elterngeld Geschwisterbonus: zweites Kind unter 3 Jahren
Lebt im Haushalt bereits ein Kind unter 3 Jahren (oder zwei Kinder unter 6 Jahren), erhöht sich das Elterngeld automatisch um den Geschwisterbonus: 10 % des regulären Betrags, mindestens jedoch 75 € pro Basismonat (37,50 € pro Plus-Monat).
Beispiel: Reguläres Elterngeld 1.200 €/Monat → mit Geschwisterbonus 1.320 €/Monat. Bei sehr niedrigem Elterngeld greift der Mindest-Bonus: Selbst wer nur den Mindestbetrag von 300 € erhält, bekommt durch den Geschwisterbonus 375 €.
Im Rechner oben tragt ihr das unter „Geschwisterkinder" ein — der Bonus wird automatisch in alle Monatsberechnungen und Szenarien eingerechnet.
Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge …) gibt es zusätzlich zum normalen Elterngeld den Mehrlingszuschlag: 300 € pro weiterem Kind pro Basismonat (150 € bei ElterngeldPlus).
- Zwillinge: +300 €/Monat Basiselterngeld
- Drillinge: +600 €/Monat Basiselterngeld
- Kombination: Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag können gleichzeitig gelten
Der Zuschlag ist einkommensunabhängig und wird nach der normalen Deckelung addiert — er erhöht also auch Ansprüche, die schon beim Höchstbetrag von 1.800 € liegen. Im Rechner oben gebt ihr unter „Mehrlingsgeburt" die Kinderzahl an.
Elterngeld Mindestbetrag und Höchstbetrag 2026
Das Basiselterngeld liegt immer zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat — unabhängig vom Einkommen. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte (z. B. Hausfrauen/-männer, Studierende, Arbeitssuchende), bekommt den Mindestbetrag von 300 €. Den Höchstbetrag von 1.800 € erreichen Elternteile ab einem Elterngeld-Netto von ca. 2.770 €/Monat.
Beim ElterngeldPlus gelten die halben Grenzen: mindestens 150 €, höchstens 900 € pro Monat — dafür doppelte Bezugsdauer.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag werden nach der Deckelung addiert und können den Auszahlungsbetrag über 1.800 € bzw. 900 € heben. Die Gesamtförderung über alle Monate seht ihr im Rechner oben nach der Berechnung direkt im Szenario-Vergleich.
Häufige Fragen zum Elterngeld-Rechner
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