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Maximalbetrag 2026

Elterngeld-Höchstsatz 2026: So erreicht ihr den Maximalbetrag

Der Höchstsatz beim Basiselterngeld beträgt 2026 exakt 1.800 € pro Monat. Nicht jeder erreicht ihn — aber mit der richtigen Steuerklasse und Planung ist er für viele Haushalte erreichbar. Hier erfahrt ihr, was dahintersteckt.

1.800 €
Höchstsatz Basis
pro Monat
900 €
Höchstsatz Plus
pro Monat
≥ 2.769 €
BEEG-Netto nötig
pro Monat
65 %
Ersatzrate
des BEEG-Nettos

Was ist der Elterngeld-Höchstsatz?

Das Basiselterngeld ist auf 1.800 € pro Monat gedeckelt — unabhängig davon, wie hoch euer Einkommen tatsächlich ist. Diese Obergrenze (der „Höchstsatz") gilt seit der BEEG-Reform einheitlich für alle Eltern in Deutschland.

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Elterngeld = 65 % × BEEG-Netto. Liegt euer BEEG-Netto bei mindestens 2.769 €/Monat, erreicht ihr automatisch den Höchstsatz — denn 65 % von 2.769 € ergibt gerundet 1.800 €. Wer darüber liegt, bekommt trotzdem nur 1.800 €.

Beim ElterngeldPlus liegt der Höchstsatz entsprechend bei 900 €/Monat — genau die Hälfte. ElterngeldPlus-Monate können dafür doppelt so lang bezogen werden, was vor allem bei Teilzeit während der Elternzeit interessant ist.

Welches Einkommen braucht man für den Höchstsatz?

Entscheidend ist nicht euer Bruttolohn, sondern das sogenannte BEEG-Netto — ein fiktives Nettoeinkommen, das nach einer eigenen Steuerformel berechnet wird (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Die Faustregel nach Steuerklasse:

Brutto/MonatSteuerklasse IVSteuerklasse III
3.000 €~ 1.200 €~ 1.430 €
3.500 €~ 1.441 €~ 1.701 €
4.000 €~ 1.583 €~ 1.800 € ✓
4.500 €~ 1.724 €~ 1.800 € ✓
5.000 €~ 1.800 € ✓~ 1.800 € ✓
Annäherungswerte ohne Kirchensteuer. Das genaue BEEG-Netto hängt auch von Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und anderen Faktoren ab. Der Planner berechnet euren persönlichen Wert exakt.

Brutto, Netto und BEEG-Netto: Was wird berechnet?

Viele Eltern wundern sich, warum ihr Elterngeld nicht einfach „65 % des Nettogehalts" ist. Der Grund: Das Elterngeld basiert auf dem BEEG-Netto, nicht auf dem tatsächlichen Netto auf dem Gehaltszettel.

Das BEEG-Netto wird mit dem steuerlichen Programmablaufplan (PAP) berechnet — dem offiziellen Rechenweg des Bundes für die Lohnsteuer. Dabei werden nur Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen, keine Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis weicht deshalb fast immer vom echten Netto ab.

Warum ist Steuerklasse III so entscheidend? Weil die Lohnsteuerbelastung in Steuerklasse III deutlich niedriger ist als in Steuerklasse IV oder V. Das erhöht das BEEG-Netto — und damit das Elterngeld. Die Steuerklasse muss aber mindestens 7 der 12 Bemessungsmonate (die 12 Monate vor dem Mutterschutzbeginn) gegolten haben. Ein Wechsel kurz vor der Geburt reicht nicht aus.

Bruttolohn

Was ihr laut Vertrag verdient. Basis für die BEEG-Netto-Berechnung.

BEEG-Netto

Fiktives Netto nach PAP. Bestimmt eure Elterngeld-Höhe. Steuerklasse hat hier maximalen Einfluss.

Elterngeld

65 % (bis 67 %) des BEEG-Nettos — maximal 1.800 €, mindestens 300 €.

Höchstsatz bei ElterngeldPlus: 900 €

ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeld-Anspruchs — also maximal 900 € pro Monat. Als Paar stehen euch zusammen 28 Plus-Monate zu (je 14 Monate), wenn der Partnerschaftsbonus nicht genutzt wird.

Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (zwischen 25 und 32 Stunden/Woche), kann zusätzlich den Partnerschaftsbonus beantragen: Dann gibt es je Elternteil 4 weitere Plus-Monate. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile gleichzeitig in diesem Rahmen arbeiten.

Für Familien mit höherem Einkommen ist der ElterngeldPlus-Höchstsatz von 900 €/Monat besonders relevant: Wer Basiselterngeld in Höhe von 1.800 € bekäme, bekommt mit Plus genau 900 €/Monat — aber dafür doppelt so lange. Ob das besser ist, hängt vom Teilzeiteinkommen und der Gesamtplanung ab. Der Planner rechnet euch beide Varianten durch.

Teilzeit während der Elternzeit: Was passiert mit dem Höchstsatz?

Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, bekommt weniger Elterngeld — weil das Teilzeiteinkommen angerechnet wird. Die Formel: Elterngeld = 65 % × (Bemessungseinkommen − Teilzeiteinkommen). Der Höchstsatz von 1.800 € ist dann meist nicht mehr erreichbar.

In dieser Situation lohnt oft ein Wechsel zu ElterngeldPlus: Das Plus-Elterngeld ist zwar auf 900 € begrenzt, wird aber doppelt so lange ausgezahlt. Das Teilzeiteinkommen wird günstiger angerechnet, weil beim Plus das Bemessungseinkommen schon halbiert ansetzt. Der Planner zeigt euren konkreten Break-Even-Punkt.

Selbständige und der Elterngeld-Höchstsatz

Für Selbständige und Freiberufler gilt: Das Elterngeld wird auf Basis des steuerrechtlichen Gewinns (§ 2 EStG) der 12 Monate vor Mutterschutzbeginn bzw. Geburt berechnet. Ausgangsgröße ist der Gewinn laut Steuerbescheid geteilt durch 12 — nicht das tatsächlich ausgezahlte Geld.

Der Höchstsatz ist für Selbständige grundsätzlich erreichbar, wenn ihr einen monatlichen Durchschnittsgewinn von ≥ 2.769 € (BEEG-Netto) nachweist. Wichtige Besonderheit: Steuervorauszahlungen und Ansparungen für die Steuererklärung zählen nicht als Abzug — nur der tatsächliche Steueraufwand laut PAP-Berechnung.

Da Selbständige in der Regel Steuerklasse IV oder keine klassische Lohnsteuer haben, ist der Weg zum Höchstsatz hier teils anders als bei Angestellten. Eine individuelle Beispielrechnung über den Planner oder eine Beratungsstelle lohnt sich.

Mutterschaftsgeld und seine Wirkung auf den Höchstsatz

Während des gesetzlichen Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten angestellte Mütter in der Regel Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser Zeitraum fällt normalerweise in die ersten Elterngeld-Monate.

Das Elterngeld wird in diesen Monaten um die Höhe des Mutterschaftsgeldes plus Arbeitgeberzuschuss gemindert — in vielen Fällen bis auf null. Das bedeutet: Für diese 2 Monate Mutterschutz wird faktisch kein Elterngeld ausgezahlt, auch wenn euer berechneter Anspruch am Höchstsatz liegt. Elterngeldmonate werden trotzdem verbraucht.

Tipp: Viele Familien wählen die Option, die Mutterschutzmonate als Elterngeld-Monate 1 und 2 zu nutzen (wird automatisch so abgerechnet) und die eigentliche Elterngeld-Zahlung ab Monat 3 zu beziehen. Für den Vater hat das Mutterschaftsgeld der Mutter keine direkte Auswirkung.

Erreicht ihr den Höchstsatz?

Der Planner berechnet euer BEEG-Netto, zeigt euern exakten Elterngeld-Betrag und ob ein Steuerklassenwechsel den Höchstsatz für euch erreichbar macht — kostenlos und ohne Registrierung.

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Häufige Fragen zum Elterngeld-Höchstsatz

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