Elterngeld und Minijob 2026: Was gilt bei Anrechnung und Stundengrenze?
Ein Minijob während der Elternzeit ist erlaubt. Trotzdem fragen viele Eltern: Wie stark sinkt das Elterngeld dadurch? Lohnt sich das überhaupt? Und was ändert sich bei ElterngeldPlus?
Hier findet ihr die Antworten: wie der Minijob konkret auf das Elterngeld wirkt, welche Stundengrenze gilt und wann ElterngeldPlus mit Minijob die sinnvollere Wahl sein kann.
- • Minijob während Elterngeld ist erlaubt — max. 32 Stunden/Woche Gesamterwerbstätigkeit.
- • Das Minijob-Einkommen wird angerechnet und reduziert das Elterngeld.
- • Ein typischer Minijob (538 €/Monat) kürzt das Elterngeld nicht um 538 €, sondern weniger.
- • ElterngeldPlus kann bei Weiterarbeit günstiger sein — hängt vom Einzelfall ab.
- • Den Minijob immer bei der Elterngeldstelle angeben, sonst droht Rückforderung.
Darf ich während des Elterngeldbezugs einen Minijob machen?
Ja. Das Gesetz erlaubt Erwerbstätigkeit während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs. Die einzige harte Grenze: 32 Stunden pro Woche insgesamt. Das gilt für alle Jobs zusammen, nicht nur den Minijob.
Ein typischer Minijob liegt weit darunter. Bei einem Stundenlohn von rund 13 €/Stunde (Mindestlohn 2025: 12,82 €) und einem Monatsverdienst von 538 € kommt man auf etwa 42 Stunden im Monat — das sind rund 10 Stunden pro Woche. Wer neben dem Minijob noch in Teilzeit arbeitet, muss die Stunden zusammenrechnen.
Wer die 32-Stunden-Grenze in einem Monat überschreitet, verliert den Elterngeldanspruch für diesen Monat. Das passiert bei einem reinen Minijob selten, sollte aber auf dem Schirm behalten werden.
Wie wird der Minijob auf das Elterngeld angerechnet?
Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung. Es berechnet sich auf die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen während des Bezugs. Wer nach der Geburt gar nichts verdient, bekommt 65 % des vorgeburtlichen BEEG-Nettos. Wer Geld hinzuverdient, bekommt 65 % der Differenz.
Konkret: Das Einkommen aus dem Minijob wird als "nachgeburtliches BEEG-Netto" in die Formel eingesetzt. Je mehr ihr hinzuverdient, desto kleiner ist die Differenz, desto weniger Elterngeld.
Wichtig: Das Elterngeld sinkt nicht um den vollen Minijob-Betrag. Wenn das Minijob-Netto 530 € beträgt, sinkt das Elterngeld um 65 % davon — also rund 345 €. Ihr verliert nicht 530 €, sondern deutlich weniger. Unterm Strich habt ihr mit Minijob meistens mehr als ohne.
Ohne Minijob
Einkommen während Bezug: 0 €
| Brutto vor Geburt | 3.000 €/Monat |
| BEEG-Netto (ca.) | 2.100 € |
| Nachgeburtl. Einkommen | 0 € |
| Differenz | 2.100 € |
| Elterngeld (65 %) | ca. 1.365 € |
| Gesamteinnahmen | ca. 1.365 € |
Mit Minijob (538 €)
Einkommen während Bezug: ~530 € Netto
| Brutto vor Geburt | 3.000 €/Monat |
| BEEG-Netto (ca.) | 2.100 € |
| Nachgeburtl. Einkommen | ~530 € |
| Differenz | ~1.570 € |
| Elterngeld (65 %) | ca. 1.020 € |
| Gesamteinnahmen | ca. 1.558 € |
Wann lohnt sich ElterngeldPlus mit Minijob?
ElterngeldPlus zahlt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes pro Monat — dafür aber doppelt so lange (24 statt 12 Monate). Die Anrechnung von Einkommen während des Bezugs funktioniert nach demselben Prinzip wie beim Basiselterngeld.
Der praktische Unterschied: Bei ElterngeldPlus ist der Ausgangsbetrag kleiner (halbes Basiselterngeld), die Kürzung durch den Minijob fällt also in absoluten Zahlen geringer aus. Wer nur einen kleinen Minijob plant, hat bei Plus oft weniger Einbußen in der Gesamtschau.
Wann Plus mit Minijob lohnt: wenn ihr über einen längeren Zeitraum etwas hinzuverdienen wollt, ohne den Anspruch zu stark zu kürzen. Wer hingegen in den ersten Monaten vollständig pausiert und erst danach mit dem Minijob beginnt, kann auch Basiselterngeld mit einem Wechsel zu Plus kombinieren.
Die 32-Stunden-Grenze: Was bei Minijob wirklich gilt
Die Grenze von 32 Stunden pro Woche klingt streng, ist aber bei einem reinen Minijob kaum ein Thema. Wer 538 €/Monat beim aktuellen Mindestlohn verdient, kommt auf etwa 10 Stunden pro Woche.
Kritisch wird es, wenn der Minijob parallel zu einem Teilzeitjob ausgeübt wird. In diesem Fall werden alle Stunden addiert. Wer 25 Stunden/Woche in Teilzeit arbeitet und dazu noch 10 Stunden Minijob macht, überschreitet die Grenze.
Prüft bei Unsicherheit die geplanten Wochenstunden für alle Jobs zusammen. Die Elterngeldstelle prüft das bei der Abrechnung — Überschreitungen führen zum Verlust des Anspruchs für den betreffenden Monat.
Minijob vor der Geburt: Zählt er für die Berechnung?
Wenn ihr im Bemessungszeitraum (die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bei Selbstständigen das letzte Steuerjahr) einen Minijob hattet, fließt das Einkommen in die Berechnung ein.
Bei einem Minijob von 538 €/Monat ist das BEEG-Netto aus dieser Tätigkeit gering. Der Effekt auf das Elterngeld ist entsprechend klein. Größere Auswirkungen hat ein Minijob vor der Geburt, wenn er im Bemessungszeitraum regelmäßig ausgeübt wurde und das Gesamtnetto merklich angehoben hat.
Wer im Bemessungszeitraum mehrere Einkommensquellen hatte (Hauptjob + Minijob), muss alle Einkünfte korrekt angeben. Das gilt auch, wenn der Minijob zwischenzeitlich geruht hat.
Typische Fehler beim Minijob und Elterngeld
Minijob nicht angeben
Jedes Einkommen im Bezugszeitraum muss gemeldet werden. Wer den Minijob verschweigt, riskiert eine Rückforderung bei der Endabrechnung.
Stundengrenze nicht im Blick
Wer mehrere Jobs hat, muss die Stunden zusammenzählen. Auch kurzfristige Überschreitungen in einzelnen Monaten können den Anspruch gefährden.
Minijob-Grenze (538 €) verwechseln
Die 538-€-Grenze ist die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung, nicht die Freigrenze beim Elterngeld. Auch ein Minijob von 200 € wird angerechnet.
Keine Varianten vergleichen
Viele Eltern nehmen Basiselterngeld ohne zu prüfen, ob ElterngeldPlus mit Minijob insgesamt mehr einbringt. Der Vergleich lohnt sich besonders bei längerer Bezugsdauer.
Änderungen zu spät melden
Wenn sich das Minijob-Einkommen im Bezugszeitraum ändert (Minijob beginnt oder endet), sollte das der Elterngeldstelle zeitnah mitgeteilt werden.
Interne Links und weiterführende Seiten
Für die vollständige Antragsvorbereitung empfiehlt sich ein Blick auf den Elterngeld-Antragsleitfaden. Wer seinen Minijob-Effekt konkret berechnen will, kann den Elterngeld-Rechner nutzen und das nachgeburtliche Einkommen als Teilzeiteinkommen eingeben. Den direkten Vergleich Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus bietet der ElterngeldPlus-Rechner. Wer auch den Nebenverdienst über den Minijob hinaus plant, findet mehr im Ratgeber Elterngeld und Nebenverdienst.
Minijob-Variante konkret durchrechnen
Gebt euer Einkommen und den geplanten Minijob-Betrag ein — der Planner zeigt, wie viel Elterngeld ihr mit und ohne Minijob bekämt, und welche Variante insgesamt mehr bringt.