Elterngeld 2026: Grundlagen, Berechnung und Optimierung
Was ist Elterngeld, wer hat Anspruch, wie hoch ist es und wie beantrage ich es? Dieser Leitfaden erklärt alle Grundlagen — von Basiselterngeld bis Partnerschaftsbonus.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern dabei unterstützt, nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht zu arbeiten. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens während der Elternzeit und ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz — nicht nach einem fixen Satz. Je mehr ihr vorher verdient habt, desto höher das Elterngeld (bis zur Kappungsgrenze bei 2.770 € Netto).
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es wird bei der Steuererklärung hinzugerechnet und kann den Steuersatz auf euer übriges Einkommen leicht erhöhen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld, die:
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen,
- nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten (Durchschnitt im Monat).
Das gilt auch für Selbstständige, Beamte, Studierende und nicht erwerbstätige Elternteile. Für nicht erwerbstätige Eltern gilt der Mindestbetrag von 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus).
Einkommensgrenze: Seit 2024 entfällt der Anspruch ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 € (Einzelperson) oder 200.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Dies gilt für Geburten ab April 2024.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dabei werden pauschale Abzüge für Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse), Sozialversicherung (21 %) und Werbungskosten nach §2c–2f BEEG angewendet.
Die Ersatzquote beträgt:
- 67 % bei einem Netto bis 1.000 €
- 65 % bei einem Netto ab 1.240 €
- Stufenweise zwischen 65 % und 67 % im Bereich 1.000 – 1.240 €
- Bis zu 100 % bei sehr geringem Einkommen unter 1.000 €
Mindest- und Höchstbetrag: Das Basiselterngeld liegt immer zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat. Das ElterngeldPlus zwischen 150 € und 900 €.
Geschwisterbonus: Gibt es ältere Geschwinder im Haushalt, erhöht sich das Elterngeld um 10 % (mindestens 75 €). Bei Mehrlingsgeburten kommen 300 € pro weiteres Mehrlungskind hinzu.
Basiselterngeld — die klassische Variante
Basiselterngeld ist der volle monatliche Betrag — bis zu 1.800 € — für maximal 12 Monate pro Elternteil. Als Paar könnt ihr insgesamt 14 Basismonate beziehen, wenn der zweite Elternteil mindestens 2 Monate übernimmt (sogenannte Partnermonate).
Die Monate müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Ihr könnt sie aufteilen, gleichzeitig beziehen oder abwechseln — je nach Familienstrategie. Allerdings: Jeder Elternteil hat ein eigenes Kontingent. Ungenutzte Monate des einen Partners verfallen und können nicht auf den anderen übertragen werden.
Wer keine Partnermonate nutzt, hat nur 12 Basismonate als Familie. Die zwei Partnermonate sind einer der häufigsten „verschenkten" Vorteile — viele Väter wissen gar nicht, dass ihre 2 Monate den Gesamtanspruch um 2 Monate verlängern.
ElterngeldPlus — die Teilzeit-Alternative
ElterngeldPlus zahlt maximal die Hälfte des Basisbetrags, dafür doppelt so lange. Ein Basismonat entspricht genau zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Das klingt zunächst nach einem schlechten Deal — ist es aber nicht, sobald ihr in Teilzeit arbeitet. Bei ElterngeldPlus wird das Teilzeiteinkommen günstiger angerechnet: Der Elterngeldanspruch sinkt bei Teilzeit nicht so stark wie beim Basiselterngeld. In vielen Szenarien ist die Gesamtförderung bei Teilzeit + ElterngeldPlus höher als bei Vollzeit + Basiselterngeld.
Ihr könnt Basis- und Plus-Monate auch kombinieren. Beispiel: Monate 1–6 als Basiselterngeld, danach wechseln in ElterngeldPlus mit 25 Stunden Teilzeit. Unser Planner berechnet euren konkreten Vorteil.
Bezugsdauer — wie lange läuft das Elterngeld?
Als Paar habt ihr zusammen maximal 28 ElterngeldPlus-Monate (oder 14 Basismonate). Dazu kommen optional bis zu 8 Partnerschaftsbonus-Monate (je 4 pro Elternteil), wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
In der Praxis heißt das: Familien, die aktiv planen, können bis zu 36 ElterngeldPlus-Monate beziehen. Das sind drei volle Jahre staatliche Förderung — allerdings auf niedrigerem monatlichen Niveau als das Basiselterngeld.
Alleinerziehende können alle 14 Basis- oder 28 Plus-Monate allein beziehen und haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf beide Partnermonate.
Partnerschaftsbonus — 8 Bonus-Monate für Paare
Der Partnerschaftsbonus gewährt jedem Elternteil bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Partner gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten — für 2 bis 4 aufeinanderfolgende Monate.
Die Bedingungen sind streng: Wer in einem Monat 23 oder 33 Stunden arbeitet, verliert alle Bonusmonate. Plant deshalb immer etwas Spielraum ein und dokumentiert die tatsächlichen Stunden sorgfältig.
Der Bonus lohnt sich vor allem für Familien, in denen beide Partner sowieso in Teilzeit arbeiten möchten. Er verlängert den Bezugszeitraum erheblich, ohne dass ihr dafür auf Elterngeld-Monate verzichten müsst.
Steuerklasse und Elterngeld — der unterschätzte Hebel
Die Steuerklasse hat einen enormen Einfluss auf die Elterngeld-Höhe. Der Grund: Das Elterngeld-Netto wird über die pauschalierte Lohnsteuer nach der Steuerklasse ermittelt — nicht nach dem Auszahlungs-Netto auf dem Gehaltszettel.
Wer von Steuerklasse 4 auf Steuerklasse 3 wechselt, hat ein höheres Elterngeld-Netto und damit mehr Elterngeld. Der Effekt: typisch 2.000 bis 4.000 € mehr über den gesamten Bezugszeitraum.
Wichtig — die 7-Monats-Regel: Die neue Steuerklasse muss in der Mehrheit der 12 Bemessungsmonate gegolten haben, also mindestens 7 Monate. Wer zu spät wechselt, profitiert gar nicht. Berechnet euren Stichtag mit unserem Steuerklassen-Rechner.
Das monatliche Netto des Partners in Steuerklasse 5 sinkt zwar — aber die Gesamtsteuerlast der Familie ändert sich nicht. Der Unterschied wird über die Steuererklärung zurückerstattet. Unterm Strich verliert die Familie nichts, gewinnt aber dauerhaft beim Elterngeld.
Mutterschaftsgeld — was wird angerechnet?
Gesetzlich krankenversicherte Mütter erhalten während des Mutterschutzes (6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt) Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zuzüglich eines Arbeitgeber-Zuschusses bis zur Höhe des vollen Nettogehalts.
Diese Zahlungen werden vollständig auf das Elterngeld angerechnet. Da das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist als das Elterngeld, beträgt das tatsächlich ausgezahlte Elterngeld in den Mutterschutzmonaten 0 €.
Die Monate gelten trotzdem als Bezugsmonate — sie sind also „verbraucht". Viele Elternpaare wundern sich, warum die Mutter in den ersten beiden Lebensmonaten kein Elterngeld bekommt. Das ist der Grund.
Privat versicherte Mütter erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (nur den einmaligen Mutterschaftsgeld-Pauschalbetrag von 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung) und sind daher nicht von dieser Anrechnung betroffen.
Elterngeld beantragen — so geht es
Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, weil die Geburtsurkunde beigefügt werden muss. Er wirkt maximal 3 Monate rückwirkend — wer zu lange wartet, verliert Geld.
Typische Unterlagen, die ihr vorbereiten solltet:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen)
- Krankenkassenbescheinigung über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
- Arbeitgeberbescheinigung über die Elternzeit
- Steuerunterlagen (Steuerbescheid oder Einkommensteuererklärung) bei Selbstständigen
Zuständig ist die Elterngeldstelle eures Bundeslandes. In Bayern das ZBFS, in Baden-Württemberg die L-Bank, in Berlin das LAGeSo — in NRW kommunal organisiert. Eine Übersicht aller zuständigen Stellen findet ihr in unserer Bundesländer-Übersicht.
Fristen — was ihr nicht verpassen dürft
- Antragstellung: Maximal 3 Monate rückwirkend — also spätestens Ende Monat 3 nach der Geburt einreichen, um keinen Monat zu verlieren.
- Steuerklassenwechsel: Mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Kein späterer Wechsel ändert mehr etwas an der Berechnung.
- Elternzeit-Anmeldung beim Arbeitgeber: Mindestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit schriftlich anmelden (bei Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren). Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen Vorlauf.
- Änderung des Elterngeldplans: Möglich, aber nur einmal und nur für zukünftige Monate. Rückwirkende Korrekturen sind nur in Härtefällen möglich. Deshalb: gut planen, bevor ihr den Antrag stellt.
Elterngeld in den Bundesländern
Elterngeld ist Bundesrecht — Höhe, Bezugsdauer und Bedingungen sind in allen 16 Bundesländern gleich. Was sich unterscheidet: die zuständigen Behörden, Online-Portale, Antragsformulare und Bearbeitungszeiten.
In Bayern sind die Bearbeitungszeiten beim ZBFS oft kürzer als anderswo. In NRW gibt es keine zentrale Landesbehörde — jede Großstadt hat eine eigene Stelle. Baden-Württemberg zentralisiert alles bei der L-Bank in Karlsruhe.
In unserer Bundesländer-Übersicht findet ihr für jedes Bundesland: zuständige Stelle, Online-Portal-Link, typische Bearbeitungszeit und bundesland-spezifische Hinweise.
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