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Grundlagen

Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Was wird angerechnet?

10. Mai 2026
6 Min.
Kurz zusammengefasst: Mutterschaftsgeld und Elterngeld überschneiden sich zeitlich — das Elterngeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet und beträgt in den Schutzfristen faktisch 0 €. Diese Monate zählen trotzdem als verbraucht. Mit der richtigen Planung lässt sich das aber ausgleichen.

Viele werdende Eltern staunen: In den Mutterschutzmonaten nach der Geburt erscheint das Elterngeld auf dem Bescheid als 0 €. Gleichzeitig zählen diese Monate trotzdem als verbraucht. Wie das zusammenhängt — und was ihr tun könnt — erklärt dieser Artikel.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung während der gesetzlichen Schutzfrist: 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt). In dieser Zeit darf die Mutter nicht beschäftigt werden.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten vom ihrer Krankenkasse maximal 13 € pro Kalendertag — das sind bei 30 Tagen rund 390 € pro Monat. Die Differenz zum tatsächlichen Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss oben drauf.

Privat Krankenversicherte erhalten kein laufendes Mutterschaftsgeld von der Kasse — stattdessen einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt. Den gesamten Lohnersatz während der Schutzfrist trägt der Arbeitgeber. Selbstständige ohne Krankengeldanspruch erhalten in der Regel gar kein Mutterschaftsgeld.

Der Arbeitgeberzuschuss

Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Krankenkassen-Tagegeld (13 €) und dem durchschnittlichen Nettolohn. Wer also netto 2.500 € im Monat verdient, bekommt ca. 390 € von der Kasse + ca. 2.110 € vom Arbeitgeber — zusammen wieder das volle Nettogehalt.

Das klingt gut — hat aber eine wichtige Konsequenz für das Elterngeld.

Wie Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird

Laut §3 Abs. 1 BEEG wird Mutterschaftsgeld (inkl. Arbeitgeberzuschuss) vollständig auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld wird nur insoweit ausgezahlt, wie es das anrechenbare Einkommen übersteigt.

In der Praxis bedeutet das: Wer während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in Höhe des vollen Nettogehalts erhält, hat keinen Anspruch auf Elterngeld in diesen Monaten — weil das Mutterschaftsgeld den Betrag bereits übersteigt.

Wichtig zu wissen

Auch wenn das Elterngeld in den Mutterschutzmonaten 0 € beträgt, zählen diese Monate als verbraucht. Von den 12 Basismonaten der Mutter sind die 2 Monate nach der Geburt bereits belegt — ihr bleiben effektiv 10 weitere Monate.

Konkrete Beispielrechnung

Angenommen: Mutter, 3.000 € Brutto, Steuerklasse IV, gesetzlich versichert, keine Kinder, Geburt im März 2026.

MonatWas passiert?Elterngeld
MärzGeburt + MuSch-Beginn (Netto ~2.000 €, Mutterschaftsgeld ~2.000 €)0 €
AprilMuSch-Monat 2 (Mutterschaftsgeld ~2.000 €)0 €
MaiErstes echtes Elterngeld-Monat, kein weiteres Einkommen~1.260 €
Juni – Feb.Weitere 9 Monate Elterngeld (Basis)~1.260 €/Monat
Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf das ElterngeldIn den ersten beiden Lebensmonaten wird das Mutterschaftsgeld voll angerechnet, das Elterngeld beträgt dann 0 Euro, die Monate gelten aber als verbraucht. Ab dem dritten Lebensmonat wird das Elterngeld in voller Höhe von rund 1.260 Euro ausgezahlt.0 €630 €1.260 €Schutzfrist0 €10 €23456789101112angerechnet — zählt als verbrauchtLebensmonat des Kindes
Beispiel (3.000 € Brutto, GKV): Mutterschaftsgeld wird nach §3 BEEG voll auf das Elterngeld angerechnet — die ersten beiden Monate bringen 0 €, gelten aber als verbraucht. Eigene Darstellung.

Die Monate März und April sind verbraucht — auch wenn kein Elterngeld geflossen ist. Ab Mai stehen der Mutter noch 10 Basiselterngeld-Monate zu. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat (ohne die Mutterschutzwochen vor der Geburt).

Privat versichert: Was ist der Unterschied?

Bei privater Krankenversicherung ist die Situation etwas anders: Es gibt kein Krankenkassen-Tagegeld — nur einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber zahlt trotzdem weiter (Nettogehalt als Mutterschutzlohn). Dieser Arbeitgeberzuschuss wird genauso auf das Elterngeld angerechnet wie bei GKV-Versicherten.

Das Ergebnis ist dasselbe: 0 € Elterngeld in den Schutzfrist-Monaten, Monate trotzdem verbraucht.

Was bedeutet das für eure Planung?

Drei konkrete Tipps:

  1. Partnermonate in die Mutterschutzmonate legen. Der Vater (oder zweite Elternteil) ist von der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes nicht betroffen. Wenn er in genau den 2 Monaten nach der Geburt Elterngeld bezieht, nutzt er seine Partnermonate, ohne dass das Haushaltseinkommen fällt — denn die Mutter bekommt ohnehin Mutterschaftsgeld. Eine der wirkungsvollsten Optimierungsstrategien überhaupt.
  2. Nicht mehr als 12 Monate für die Mutter planen. Die 2 Mutterschutzmonate sind automatisch dabei. Es lohnt sich, die verbleibenden 10 Monate bewusst zu verteilen — zum Beispiel mit ElterngeldPlus strecken oder Teilzeit kombinieren.
  3. Antragsmonat richtig wählen. Das Elterngeld beginnt frühestens mit dem Geburtsmonat. Wer den Antrag auf den Monat nach dem Mutterschutz datiert, spart sich den Bürokratieaufwand für die 0-€-Monate — muss aber aufpassen, diese Monate trotzdem korrekt im Antrag anzugeben (sie zählen für die Berechnung der Monatszahl).

Unser Elterngeld-Planner berücksichtigt Mutterschutzmonate automatisch: Er erkennt, in welchen Monaten Mutterschaftsgeld angerechnet wird, und zeigt das Elterngeld korrekt an — inklusive der Strategie, Partnermonate in diese Zeit zu legen.

Sonderfall: Väter und der zweite Elternteil

Das Mutterschutzgesetz gilt nur für Mütter. Väter (und gleichgestellte Elternteile) haben keine gesetzliche Schutzfrist und kein Mutterschaftsgeld. Sie beziehen Elterngeld direkt ab dem Geburtsmonat, ohne Anrechnungseffekte durch Mutterschaftsgeld.

Das macht die bereits erwähnte Strategie besonders attraktiv: Der Vater legt seine Partnermonate in die ersten beiden Monate nach der Geburt. In dieser Zeit erhält die Mutter ohnehin Mutterschaftsgeld, das das Elterngeld auf 0 € drückt. Das Familieneinkommen in diesen Monaten besteht damit aus: Mutterschaftsgeld der Mutter (= ihr volles Nettogehalt) + Elterngeld des Vaters. Das ist finanziell fast identisch mit einem normalen Doppelverdienst-Haushalt — ohne dass Elterngeld-Monate des Vaters "verloren" gehen.

Wichtig: Damit der Vater Elterngeld in diesem Zeitraum beziehen kann, muss er seine Erwerbstätigkeit für diese Monate unterbrechen oder auf maximal 32 Stunden reduzieren. Das ist mit dem Arbeitgeber rechtzeitig zu klären.

Was passiert, wenn das Mutterschaftsgeld niedrig ist?

Die 0-€-Situation tritt nur auf, wenn Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss das Elterngeld übersteigen — was bei Vollzeitbeschäftigung fast immer der Fall ist. Bei Teilzeitbeschäftigung, Minijob oder sehr geringem Einkommen kann das Mutterschaftsgeld unterhalb des Elterngeldanspruchs liegen.

In diesem Fall zahlt die Elterngeldstelle die Differenz. Wer zum Beispiel ein Mutterschaftsgeld + Zuschuss von nur 800 € im Monat erhält, aber einen Elterngeldanspruch von 1.100 € hätte, bekommt in den Schutzfrist-Monaten tatsächlich 300 € Elterngeld ausgezahlt. Die Monate zählen trotzdem als verbraucht.

Häufige Fehler bei der Planung

  • Fehler 1: Nur 10 statt 12 Monate für die Mutter planen. Viele Eltern rechnen mit 12 Monaten für die Mutter — vergessen dabei aber, dass die 2 Mutterschutzmonate bereits einberechnet sind. Die Mutter hat tatsächlich nur 10 Monate, in denen echtes Elterngeld ausgezahlt wird.
  • Fehler 2: Anrechnung nicht beachten und zu viele Monate einplanen. Wer die 0-€-Monate als "normale" Elterngeld-Monate zählt, plant zu knapp. Im Antrag müssen diese Monate dennoch korrekt angegeben werden.
  • Fehler 3: Partnermonate nicht in den Mutterschutz legen. Viele Paare vereinbaren, dass der Vater seine 2 Partnermonate später nimmt. Das kostet bares Geld: Die wirkungslose Überschneidung mit dem Mutterschutz bleibt ungenutzt. Die optimale Strategie ist, Vatermonate und Mutterschutz zu überlagern.
  • Fehler 4: Antrag zu spät stellen. Elterngeld wirkt maximal 3 Monate rückwirkend. Wer erst im 4. Lebensmonat beantragt, verliert den 1. Monat — auch wenn er mit 0 € bewertet wäre, beeinflusst das die Gesamtzahl der nutzbaren Monate.
Szenario direkt berechnen: Der Elterngeld-Planner zeigt für euer konkretes Einkommen, welche Aufteilung der Monate — inklusive Mutterschutzanrechnung und Partnermonaten — das meiste Haushaltseinkommen ergibt.
Kein Ersatz für individuelle Beratung

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zur Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch die zuständige Elterngeldstelle. Bei Sonderfällen (Privatversicherung, Selbstständigkeit, Mehrlingsschwangerschaft) empfehlen wir die direkte Rücksprache mit der Elterngeldstelle eures Bundeslandes.

Häufige Fragen

Mutterschutz im Planner berücksichtigen

Unser Planner berücksichtigt eure Mutterschutzmonate automatisch und plant die optimale Aufteilung der Elterngeld-Monate.

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