Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Was wird angerechnet?
Viele werdende Eltern staunen: In den Mutterschutzmonaten nach der Geburt erscheint das Elterngeld auf dem Bescheid als 0 €. Gleichzeitig zählen diese Monate trotzdem als verbraucht. Wie das zusammenhängt — und was ihr tun könnt — erklärt dieser Artikel.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung während der gesetzlichen Schutzfrist: 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt). In dieser Zeit darf die Mutter nicht beschäftigt werden.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten vom ihrer Krankenkasse maximal 13 € pro Kalendertag — das sind bei 30 Tagen rund 390 € pro Monat. Die Differenz zum tatsächlichen Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss oben drauf.
Privat Krankenversicherte erhalten kein laufendes Mutterschaftsgeld von der Kasse — stattdessen einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt. Den gesamten Lohnersatz während der Schutzfrist trägt der Arbeitgeber. Selbstständige ohne Krankengeldanspruch erhalten in der Regel gar kein Mutterschaftsgeld.
Der Arbeitgeberzuschuss
Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Krankenkassen-Tagegeld (13 €) und dem durchschnittlichen Nettolohn. Wer also netto 2.500 € im Monat verdient, bekommt ca. 390 € von der Kasse + ca. 2.110 € vom Arbeitgeber — zusammen wieder das volle Nettogehalt.
Das klingt gut — hat aber eine wichtige Konsequenz für das Elterngeld.
Wie Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird
Laut §3 Abs. 1 BEEG wird Mutterschaftsgeld (inkl. Arbeitgeberzuschuss) vollständig auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld wird nur insoweit ausgezahlt, wie es das anrechenbare Einkommen übersteigt.
In der Praxis bedeutet das: Wer während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in Höhe des vollen Nettogehalts erhält, hat keinen Anspruch auf Elterngeld in diesen Monaten — weil das Mutterschaftsgeld den Betrag bereits übersteigt.
Wichtig zu wissen
Auch wenn das Elterngeld in den Mutterschutzmonaten 0 € beträgt, zählen diese Monate als verbraucht. Von den 12 Basismonaten der Mutter sind die 2 Monate nach der Geburt bereits belegt — ihr bleiben effektiv 10 weitere Monate.
Konkrete Beispielrechnung
Angenommen: Mutter, 3.000 € Brutto, Steuerklasse IV, gesetzlich versichert, keine Kinder, Geburt im März 2026.
| Monat | Was passiert? | Elterngeld |
|---|---|---|
| März | Geburt + MuSch-Beginn (Netto ~2.000 €, Mutterschaftsgeld ~2.000 €) | 0 € |
| April | MuSch-Monat 2 (Mutterschaftsgeld ~2.000 €) | 0 € |
| Mai | Erstes echtes Elterngeld-Monat, kein weiteres Einkommen | ~1.260 € |
| Juni – Feb. | Weitere 9 Monate Elterngeld (Basis) | ~1.260 €/Monat |
Die Monate März und April sind verbraucht — auch wenn kein Elterngeld geflossen ist. Ab Mai stehen der Mutter noch 10 Basiselterngeld-Monate zu. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat (ohne die Mutterschutzwochen vor der Geburt).
Privat versichert: Was ist der Unterschied?
Bei privater Krankenversicherung ist die Situation etwas anders: Es gibt kein Krankenkassen-Tagegeld — nur einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber zahlt trotzdem weiter (Nettogehalt als Mutterschutzlohn). Dieser Arbeitgeberzuschuss wird genauso auf das Elterngeld angerechnet wie bei GKV-Versicherten.
Das Ergebnis ist dasselbe: 0 € Elterngeld in den Schutzfrist-Monaten, Monate trotzdem verbraucht.
Was bedeutet das für eure Planung?
Drei konkrete Tipps:
- Partnermonate in die Mutterschutzmonate legen. Der Vater (oder zweite Elternteil) ist von der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes nicht betroffen. Wenn er in genau den 2 Monaten nach der Geburt Elterngeld bezieht, nutzt er seine Partnermonate, ohne dass das Haushaltseinkommen fällt — denn die Mutter bekommt ohnehin Mutterschaftsgeld. Eine der wirkungsvollsten Optimierungsstrategien überhaupt.
- Nicht mehr als 12 Monate für die Mutter planen. Die 2 Mutterschutzmonate sind automatisch dabei. Es lohnt sich, die verbleibenden 10 Monate bewusst zu verteilen — zum Beispiel mit ElterngeldPlus strecken oder Teilzeit kombinieren.
- Antragsmonat richtig wählen. Das Elterngeld beginnt frühestens mit dem Geburtsmonat. Wer den Antrag auf den Monat nach dem Mutterschutz datiert, spart sich den Bürokratieaufwand für die 0-€-Monate — muss aber aufpassen, diese Monate trotzdem korrekt im Antrag anzugeben (sie zählen für die Berechnung der Monatszahl).
Unser Elterngeld-Planner berücksichtigt Mutterschutzmonate automatisch: Er erkennt, in welchen Monaten Mutterschaftsgeld angerechnet wird, und zeigt das Elterngeld korrekt an — inklusive der Strategie, Partnermonate in diese Zeit zu legen.
Häufige Fragen
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