Elterngeld zweites Kind: Bemessungszeitraum, Ausklammerung und Geschwisterbonus
Zweites Kind geplant — und jetzt? Viele Eltern gehen davon aus, dass das Elterngeld fürs zweite Kind einfach genauso berechnet wird wie fürs erste. In der Praxis ist es deutlich komplizierter: Wer das zweite Kind während oder kurz nach der Elternzeit für das erste bekommt, stößt auf Begriffe wie Ausklammerung und verschobenen Bemessungszeitraum. Und wer die Kinder im Abstand von unter drei Jahren plant, hat Anspruch auf den Geschwisterbonus. Dieser Artikel erklärt alle drei Punkte — konkret und mit Rechenbeispiel.
Kurzantwort
Beim zweiten Kind werden Elterngeld- und Mutterschutzmonate aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert — der Blick geht automatisch weiter zurück auf das letzte reguläre Einkommen vor der ersten Elternzeit. Zusätzlich gibt es einen Geschwisterbonus von 10 % (mind. 75 €/Monat), wenn das erste Kind bei der Geburt noch unter 3 Jahre alt ist.
Grundregel: Der Bemessungszeitraum beim Elterngeld
Das Elterngeld richtet sich nach eurem durchschnittlichen Nettoeinkommen in den 12 Kalendermonaten vor dem Mutterschutzbeginn (oder vor der Geburt, wenn kein Mutterschutz greift). Diese 12 Monate heißen Bemessungszeitraum — sie bestimmen, wie hoch euer Elterngeld ausfällt.
Beim ersten Kind ist das meist eindeutig: Die 12 Monate vor dem Mutterschutz sind normale Arbeitsmonate mit regulärem Gehalt. Beim zweiten Kind fallen diese Monate oft mitten in die Elternzeit für das erste Kind — und genau da greift die Ausklammerung.
Ausklammerung: Was herausgerechnet wird und warum
Die Ausklammerung ist in §2b Abs. 1 BEEG geregelt und dient einem einfachen Zweck: Elternzeit soll euer Elterngeld für das nächste Kind nicht verschlechtern. Monate, in denen ihr kein oder stark reduziertes Einkommen hattet, weil ihr euch um ein Kind gekümmert habt, werden aus dem Bemessungszeitraum herausgestrichen.
Folgende Monate werden ausgeklammert:
- Elternzeit-Monate — alle Monate, in denen ihr für ein älteres Kind Elternzeit genommen habt, egal ob mit oder ohne Elterngeld-Bezug
- Mutterschutz-Monate — Monate mit Mutterschaftsgeld oder Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz
- Krankengeld-Monate — Monate, in denen ihr wegen Krankheit Krankengeld bezogen habt
- Kurzarbeitergeld-Monate — Monate mit erheblich reduziertem Einkommen durch Kurzarbeit
Sobald ein Monat ausgeklammert wird, verschiebt sich der Bemessungszeitraum automatisch weiter zurück — so lange, bis 12 reguläre Einkommensmonate gefunden sind. Wer zwei Jahre in Elternzeit war, für den reicht der Blick entsprechend weit in die Vergangenheit.
| Fall | Was wird ausgeklammert? | Effekt |
|---|---|---|
| Elternzeit für Kind 1 | Alle Elternzeit-Monate | Bemessungszeitraum verschiebt sich zurück |
| Mutterschutz Kind 1 | Mutterschaftsgeld-Monate | Wird ebenfalls übersprungen |
| Krankengeld-Bezug | Monate mit erheblich reduziertem Einkommen | Schützt vor niedrigem Krankengeld als Basis |
| Kurzarbeit | Monate mit Kurzarbeitergeld | Verhindert Schmälerung durch Kurzarbeit |
Wie weit reicht der Blick zurück?
Das hängt davon ab, wie viele Monate ausgeklammert werden. Ein Beispiel: Anna bekommt ihr erstes Kind im Januar 2024 und nimmt zwei Jahre Elternzeit bis Ende 2025. Ihr zweites Kind wird im März 2026 geboren, der Mutterschutz beginnt im Januar 2026.
Ohne Ausklammerung wäre der Bemessungszeitraum: Januar 2025 bis Dezember 2025 — also mitten in Annas Elternzeit. Einkommen: null. Elterngeld: Mindestbetrag 300 € — das wäre katastrophal.
Mit Ausklammerung werden alle Elternzeit-Monate (Januar 2024 bis Dezember 2025) und die Mutterschutz-Monate für das erste Kind (November/Dezember 2023) herausgerechnet. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich zurück auf die letzten 12 regulären Arbeitsmonate — also November 2022 bis Oktober 2023, als Anna noch vollzeit gearbeitet hat. Das Elterngeld für das zweite Kind wird auf Basis ihres alten Gehalts berechnet.
| Zeitraum | Was passiert | Ausgeklammert? |
|---|---|---|
| Nov–Dez 2023 | Mutterschutz Kind 1 | Ja |
| Jan 2024 – Dez 2025 | Elternzeit Kind 1 | Ja |
| Jan 2026 | Mutterschutz Kind 2 | Ja |
| Nov 2022 – Okt 2023 | Normales Arbeitsverhältnis | Nein → Bemessungszeitraum |
Beispiel Anna: Der Bemessungszeitraum für Kind 2 liegt über 3 Jahre zurück — aber er spiegelt ihr tatsächliches Arbeitseinkommen wider.
Wann hilft die Ausklammerung — und wann nicht?
Die Ausklammerung ist keine automatische Verbesserung. Ob sie hilft, hängt davon ab, wie sich euer Einkommen entwickelt hat.
Ausklammerung hilft, wenn euer Gehalt vor der ersten Elternzeit höher war als heute. Das passiert häufiger als man denkt: Wer nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt, hat ein niedrigeres aktuelles Gehalt — der Blick zurück aufs alte Vollzeit-Gehalt ergibt dann ein höheres Elterngeld.
Ausklammerung schadet, wenn ihr in der Zwischenzeit befördert wurdet, eine deutliche Gehaltserhöhung bekommen habt oder aus einem anderen Grund mehr verdient als vor der ersten Elternzeit. Dann bleiben die besseren neuen Gehaltsmonate draußen — das lässt sich leider nicht ändern.
Tipp: Wenn ihr wisst, dass euer aktuelles Gehalt deutlich höher ist als vor der ersten Elternzeit, lohnt sich ein Vorab-Gespräch mit der Elterngeldstelle. Sie können euch sagen, welche Monate herangezogen werden — und ob eine andere Gestaltung (z. B. kürzere Elternzeit für Kind 1) euer Elterngeld für Kind 2 verbessern würde.
Geschwisterbonus: +10 % für das zweite Kind
Neben der Ausklammerung gibt es beim zweiten Kind oft noch einen direkten finanziellen Vorteil: den Geschwisterbonus nach §2a BEEG.
Der Bonus gilt, wenn zum Zeitpunkt der Geburt des zweiten Kindes mindestens eines dieser Kriterien erfüllt ist:
- Ein Geschwisterkind lebt im Haushalt und ist unter 3 Jahre alt
- Zwei oder mehr Geschwisterkinder leben im Haushalt und sind unter 6 Jahre alt
Der Bonus beträgt 10 % des regulären Elterngeldes, mindestens aber 75 € pro Basismonat (37,50 € pro ElterngeldPlus-Monat). Er wird nach der normalen Berechnung addiert — und zwar auch dann, wenn ihr bereits den Höchstbetrag von 1.800 € erhaltet. Mit Geschwisterbonus sind also bis zu 1.980 € pro Basismonat möglich.
| Reguläres Elterngeld | Geschwisterbonus (10 %) | Gesamt |
|---|---|---|
| 300 € (Mindestbetrag) | 75 € (Mindestbonus greift) | 375 € |
| 900 € | 90 € | 990 € |
| 1.400 € | 140 € | 1.540 € |
| 1.800 € (Höchstbetrag) | 180 € | 1.980 € |
Basiselterngeld. Der Bonus wird nach der Deckelung addiert — auch über 1.800 € hinaus.
Wenn zwischen den Geburten mehr als 3 Jahre liegen, entfällt der Geschwisterbonus, weil das ältere Kind dann nicht mehr unter 3 ist. Die Ausklammerung gilt dagegen unabhängig vom Geburtenabstand — Elternzeit-Monate werden immer herausgerechnet.
Vollständiges Beispiel: Anna, zwei Kinder im Abstand von 26 Monaten
Anna verdiente vor ihrer ersten Elternzeit 3.400 € brutto monatlich (Elterngeld-Netto nach BEEG-Abzügen: ca. 2.200 €). Sie nimmt für Kind 1 von Januar 2024 bis Dezember 2025 Elternzeit. Kind 2 wird im März 2026 geboren.
Bemessungszeitraum nach Ausklammerung
Alle Elternzeit- und Mutterschutz-Monate für Kind 1 werden ausgeklammert. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich zurück auf November 2022 bis Oktober 2023 — Annas letzte 12 reguläre Arbeitsmonate. Ihr Elterngeld-Netto: 2.200 €.
Reguläres Elterngeld
Ersatzrate: 65 % × 2.200 € = 1.430 €/Monat Basiselterngeld.
Geschwisterbonus
Kind 1 wird im Januar 2024 geboren, Kind 2 im März 2026 — Abstand 26 Monate. Kind 1 ist zum Zeitpunkt der Geburt von Kind 2 erst 2 Jahre und 2 Monate alt, also unter 3 Jahren. Der Geschwisterbonus greift.
Geschwisterbonus: 10 % × 1.430 € = 143 €. Da 143 € über dem Mindestbonus (75 €) liegt, greift der Prozentsatz.
Elterngeld gesamt: 1.430 + 143 = 1.573 € pro Basismonat.
Das sind 143 € mehr pro Monat — über 12 Basiselterngeld-Monate summiert sich das auf 1.716 € zusätzliche Förderung allein durch den Geschwisterbonus.
Was ihr praktisch beachten solltet
- Zeitachse aufschreiben: Notiert für die Elterngeldstelle chronologisch alle relevanten Zeiträume — Mutterschutz Kind 1, Elternzeit Kind 1, Rückkehr zur Arbeit (falls vorhanden), Mutterschutz Kind 2. Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
- Voraussichtliche Bemessungsmonate erfragen: Ihr könnt die Elterngeldstelle vorab fragen, welche Monate als Bemessungszeitraum herangezogen werden — das geht auch schon in der Schwangerschaft. So habt ihr Planungssicherheit und keine Überraschungen im Bescheid.
- Gehaltsunterlagen aufbewahren: Die Elterngeldstelle benötigt Gehaltsnachweise aus dem Bemessungszeitraum. Wenn dieser zwei oder mehr Jahre zurückliegt, habt ihr die alten Abrechnungen vielleicht nicht mehr griffbereit. Digitale Kopien aller Gehaltszettel sind Gold wert.
- Geschwisterbonus nicht vergessen zu beantragen: Der Bonus wird im Elterngeldantrag angegeben — er passiert nicht automatisch. Gebt das Geburtsdatum des älteren Kindes an, die Elterngeldstelle prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Abstand strategisch planen: Liegt euch der Geschwisterbonus am Herzen, achtet darauf, dass Kind 2 vor dem 3. Geburtstag von Kind 1 zur Welt kommt. Bei einem geplanten Kaiserschnitt oder anderen medizinischen Faktoren kann das relevant sein.
Fazit: Zweites Kind kann finanziell günstiger sein als gedacht
Die Kombination aus Ausklammerung und Geschwisterbonus macht das zweite Kind für viele Familien finanziell attraktiver als erwartet. Die Ausklammerung schützt davor, dass Elternzeit das Elterngeld fürs Folge-Kind ruiniert — und der Geschwisterbonus schlägt direkt mit mindestens 75 € pro Monat (oft deutlich mehr) obendrauf.
Der einzige Fallstrick: Wer in der Elternzeit-Pause eine deutliche Gehaltserhöhung bekommen hat, profitiert von der Ausklammerung nicht — weil sie ihn auf das alte, niedrigere Gehalt zurückwirft. In diesem Fall lohnt sich ein Gespräch mit der Elterngeldstelle, bevor die Elternzeit für Kind 1 endet.
Für eine erste Berechnung mit euren konkreten Zahlen — inklusive Geschwisterbonus und verschiedenen Basis/Plus-Aufteilungen — ist der Planner der einfachste Einstieg.
Häufige Fragen
Elterngeld für zweites Kind berechnen
Im Planner könnt ihr Geschwisterbonus aktivieren und verschiedene Bezugsvarianten für das zweite Kind durchrechnen.
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