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Grundlagen

Elterngeld Einkommensgrenze 2026: Ab wann entfällt der Anspruch?

12. Mai 2026
5 Min.

Seit April 2024 entfällt der Elterngeld-Anspruch bei höheren Einkommen vollständig. Viele Familien wissen nicht genau, welche Einkommensgrenze gilt, wie sie berechnet wird und warum das eigene Bruttoeinkommen kein verlässlicher Anhaltspunkt ist.

Die aktuelle Einkommensgrenze — was gilt 2026?

Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden, gilt:

  • 175.000 € zu versteuerndes Einkommen — bei Einzelpersonen oder bei getrennter steuerlicher Veranlagung
  • 200.000 € zu versteuerndes Einkommen — bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung (Zusammenveranlagung von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften)

Wer diese Grenze voraussichtlich überschreitet, verliert den Elterngeld-Anspruch vollständig — es gibt keine anteilige Kürzung. Das gilt sowohl für Basiselterngeld als auch für ElterngeldPlus.

Was ist "zu versteuerndes Einkommen" — und warum ist es nicht das Brutto?

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist das Einkommen, das nach Abzug aller steuerlichen Freibeträge und Abzüge übrig bleibt. Es ist fast immer deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen.

Typische Abzüge, die das zvE senken:

  • Werbungskostenpauschale: 1.230 € pro Jahr (2026)
  • Sonderausgaben: Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorge, Kirchensteuer — können mehrere tausend Euro ausmachen
  • Kinderfreibeträge: 6.612 € je Kind (2026)
  • Außergewöhnliche Belastungen: z.B. hohe Krankheitskosten
  • Verluste aus anderen Einkunftsarten (z.B. Vermietung)

Beispiel: Wer 200.000 € brutto verdient, hat nach Abzug von rund 15.000–25.000 € an Sonderausgaben, Werbungskosten und Freibeträgen ein zvE von ca. 175.000–185.000 €. Ob die Grenze über- oder unterschritten wird, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab.

Warum viele Familien die Grenze falsch einschätzen

Ein häufiger Fehler: Die Elterngeld-Einkommensgrenze mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Das führt in beide Richtungen zu Fehleinschätzungen:

Fall 1 — Fälschlich kein Antrag gestellt: Wer 190.000 € brutto verdient, denkt, die 175.000 €-Grenze sei überschritten. Tatsächlich liegt das zvE nach Abzügen bei 165.000 € — also unter der Grenze. Elterngeld wäre zugestanden, wurde aber nicht beantragt.

Fall 2 — Elterngeld erhalten, obwohl kein Anspruch bestand: Wenn das zvE im Bezugsjahr doch über der Grenze liegt (z.B. wegen Bonuszahlungen oder Einmaleffekten), kann das zu Rückforderungen führen. Elterngeld wird bei Überschreitung der Grenze zurückgefordert.

Wichtig: Maßgeblich ist das zvE im Jahr des Elterngeldbezugs — nicht das Vorjahreseinkommen. Wer in Elternzeit geht und kein oder stark reduziertes Einkommen erzielt, unterschreitet die Grenze in diesem Jahr oft automatisch.

Grenzfälle: Was tun, wenn das Einkommen knapp über der Grenze liegt?

Bei knappem Überschreiten der Grenze gibt es einige legale Gestaltungsmöglichkeiten — allerdings nur im Rahmen ohnehin geplanter Entscheidungen:

  • Elternzeit im richtigen Jahr: Wer im Bezugsjahr durch Elternzeit kein oder stark reduziertes Einkommen hat, unterschreitet die Grenze oft automatisch.
  • Großzügigere Altersvorsorge-Beiträge: Höhere Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Altersvorsorge reduzieren das zvE — sofern die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind.
  • Verschiebung von Einmalzahlungen: Boni, die im Dezember oder Januar ausgezahlt werden, können das zvE eines Jahres erheblich beeinflussen. In Absprache mit dem Arbeitgeber lässt sich das Timing manchmal beeinflussen.

Für steuerliche Gestaltungsfragen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Wir geben hier keine individuelle Steuerberatung.

Ab wann gilt die neue Grenze? Was ist mit Geburten vor April 2024?

Die abgesenkte Grenze (175.000 / 200.000 €) gilt für alle Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden — eingeführt durch das "Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024".

Für Geburten vor dem 1. April 2024 galten die alten, höheren Grenzen:

  • Einzelperson: 250.000 €
  • Gemeinsame Veranlagung: 300.000 €

Maßgeblich ist der Geburtstermin des Kindes, nicht das Datum des Antrags.

Häufige Sonderfälle

Bonus im Bezugsjahr: Wer seinen Jahresbonus typischerweise im März erhält und ab April in Elternzeit geht, kann im Bezugsjahr ein höheres zvE haben als erwartet. Das sollte vorab geprüft werden.

Teilzeit während Elterngeld: Wer in Teilzeit arbeitet, hat weniger Einkommen im Bezugsjahr — was das zvE senken kann. Bei ElterngeldPlus und langen Bezugszeiten kann das die Grenze-Problematik entspannen.

Selbstständige: Bei Selbstständigen gilt das zvE aus dem letzten Steuerbescheid als Grundlage. Das kann stark vom laufenden Jahr abweichen. Mehr dazu in unserem Artikel über Elterngeld für Selbstständige.

Im Zweifel: den aktuellen oder letzten Einkommensteuerbescheid herausnehmen und das zvE ablesen. Das ist die verlässlichste Orientierung.

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